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 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE

Aufhebungsvertrag


 

Ein Aufhebungsvertrag hebt einen Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen  auf. 


Es sollen die Beendigungsmodalitäten abschließend geregelt werden, um Rechtssicherheit über das Ende des Arbeitsverhältnisses sowie dessen rechtliche Folgen zu erreichen. Üblicherweise werden in einem solchen Vertrag daher neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch noch Regelungen zu Themen wie Freistellung, Abfindung, Urlaubsabgeltung, Zeugnis, etc. getroffen.


Der größte Nachteil des Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer sind Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Aufhebungsvertrag hat in  vielen Fällen den Eintritt einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes zur Folge, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis löst und so die Arbeitslosigkeit herbeiführt.


Ein Weg zur Vermeidung einer Sperrzeit, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der eine wasserdichte sichere Regelung, die einer Überprüfung durch die Agentur für Arbeit stand hält, treffen kann.


 

Mein Tipp:

Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten, sollten Sie unbedingt sofort anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, bevor sie den Vertrag unterschreiben.


 

  


 

Onlineberatung und Onlinevertretung

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit mir online eine Kündigung, eine Abmahnung, einen Arbeitsvertrag oder eine sonstige Anfrage etc. zuzuleiten. 

Nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.

 

  

 

 

Nützliche Links


 

www.ag-arbeitsrecht.de    


Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV