≡      
 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE


Geschwindigkeitsverstoß


Viele Messungen
sind falsch.“

Geschwindigkeitsüberschreitung Xanten

Wussten Sie, dass gerade im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen eine Menge Fehler auftreten können?


 

1. Nachfolgende 2 Tabellen liefern eine Übersicht des Strafmaßes bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit:

 

1.1 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

Innerhalb geschlossener Ortschaften droht  Ihnen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein erhöhtes Bußgeld und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h droht ein höheres Bußgeld, bis zu 2 Punkte in Flensburg und, je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, ein bis zu 3  Monaten dauerndes Fahrverbot. 

*Achtung: Bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h in einem Jahr droht ebenfalls ein Fahrverbot von 1 Monat!  





bis  10 km/h


            30 €

     

     

 11 – 15 km/h


            50 €

     

     

16 – 20 km/h


            70 €

     

     

21 – 25 km/h


          115 €

  1 Punkt

     

26 – 30 km/h


          180 €

  1 Punkt

  

31 – 40 km/h


          260 €

  2 Punkte           

1 Monat Fahrverbot 

41 – 50 km/h


          400 €

  

  2 Punkte 

  

1 Monat Fahrverbot          

51 – 60 km/h

          560 €

  

  2 Punkte            

  

2 Monate Fahrverbot

61 – 70 km/h

          700 €

  

  2 Punkte  

 

3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h

          800 €

  

  2 Punkte

  

3 Monate Fahrverbot


1.2 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Autobahn oder Landstraße): 

Außerhalb geschlossener Ortschaften droht  ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein höheres Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts droht ein höheres Bußgeld, es fallen 2 Punkte und ein Fahrverbot an.





bis  10 km/h


           20 €

     

     

11 – 15 km/h


           40 €

     

     

16 – 20 km/h

  

           60 €

     

     

21 – 25 km/h

         100 €

  

 1 Punkt

     

26 – 30 km/h

         150 €

  

 1 Punkt

     

31 – 40 km/h

         200 €

  

 1 Punkt

     

41 – 50 km/h

         320 €

  

 2 Punkte

  

 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 km/h

         480 €

  

 2 Punkte

  

 1 Monat Fahrverbot

61 – 70 km/h

         600 €

  

 2 Punkte

  

 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h

         700 €

  

 2 Punkte

  

 3 Monate Fahrverbot


  

2. Für die Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen bedienen sich die Behörden unterschiedlicher Messverfahren: 

 

Radar-Geschwindigkeitsmessgeräte:

  • MULTANOVA VR 3F bis 6F AFB 
  • TRAFFIPAX Micro-Speed 09
  • TRAFFIPAX SpeedoPhot
  • M 5 Radar
  • Speedcontrol
  • Mesta 208

 

Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte:

  • Laserpatrol
  • PoliScan Speed
  • RIEGL LR90-235P
  • RIEGL FG21-P
  • LEIVTEC XV2
  • LEIVTEC XV3
  • Marksman TS/KM 20.20
  • TRAFFIPatrol
  • ULTRA LYTE 100
  • LTI 20.20 TS/KM
  • LAVEG

 

Lichtschranken-Geschwindigkeitsmessgeräte:

  • ESO 313l
  • ESO 3.0
  • ESO LS 4.0
  • ESO µP 80/VI
  • ESO ES 1.0

 

Induktionsschleifen-Geschwindigkeitsmessgeräte:

  • TRUVELO M4
  • TRAFFIPAX Traffistar S 330
  • TRAFFIPAX TraffiphotS
  • Verkehrsüberwachungsgerät M 5
  • V-Contol II bzw. II b
  • Speedmaster  DS2

 

Video-Nachfahrsysteme:

  • ProVida 
  • VASCAR 5000 D 
  • Minispeed 2000 
  • Vidista VDM-R 

 

Videostoppuhren:

  • Distanova
  • TAF
  • PVA


Verkehrskontrollsysteme:

  • CG-P50E (VAMA)
  • VSTP
  • VKS 3.0
  • VKS 3.01


Bei Messungen mit diesen Messgeräten handelt es sich um standardisierte Messverfahren. 


   

3. Mögliche Angriffspunkte:

Angriffspunkte für eine Verteidigung im Falle des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsübertretung  sind insbesondere folgende Fehlerquellen:


Lichtbildüberprüfung/ Identifizierung des Betroffenen 

Durch die  Akteneinsicht des Rechtsanwalts ist eine Kontrolle der  Lichtbildaufnahme des Täters garantiert. Oftmals ist ein Fahrzeugführer nicht eindeutig auf dem Bild zu erkennen, so dass das Verfahren eingestellt werden muss. Wichtig ist zu wissen, dass nur der Fahrer für den Rotlichtverstoß  haftbar gemacht werden darf, nicht der Fahrzeughalter. Die Polizei muss dem Betroffenen also nachweisen, dass er der Fahrer zum Tatzeitpunkt (z.B.Rotlichtverstoß) war. Ist die Täteridentifizierung nicht erfolgreich, muss das Verfahren eingestellt werden. Bei einer technischen Überwachungskamera erhält der Verdächtige einen Anhörungsbogen, in dem u.a. nach dem Fahrer zur Tatzeit gefragt wird. Bereits hier ist äußerste Vorsicht geboten. Antwortet der Betroffene ohne anwaltliche Hilfe kann dies von Nachteil sein, da er sich evtl. selbst belastet. Benennt sich der Betroffene als Fahrer, kommt es auf eine Identifizierung durch die Polizei nicht mehr an. Besser ist also mit dem Anhörungsbogen den Verkehrsrechtsanwalt frühzeitig einschalten, so dass dieser die Ermittlungsakte einholen kann. 


Die Lebensakte des Geräts 

Die Lebensakte gibt Aufschluss darüber, ob und wann das Gerät zuletzt reparaturfällig war. Sollte das Gerät innerhalb eines festgelegten Zeitraumes repariert worden sein, ist eine erneute Eichung nach der Reparatur unbedingt notwendig. Hat diese nicht stattgefunden, so kann davon ausgegangen werden, dass das Gerät keine genauen Ergebnisse liefert.


Die Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung des Geräts

Insbesondere die genaue Einhaltung der Bedienungsanleitung spielt hier eine entscheidende Rolle. Sollte sich inach Akteneinsicht herausstellen, dass das verwandte Messgerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers benutzt wurden, kann die Messung als fehlerhaft angesehen werden, sodass ggfs. das Verfahren eingestellt werden muss.

Der Eichschein des Geräts 

Neben der korrekten Bedienung des Messgerät ist außerdem wichtig, dass dieses vorschriftsmäßig regelmäßig geeicht wird, um so die Genauigkeit  zu garantieren. Ohne den Nachweis für eine ordnungsgemäße Eichung zum Zeitpunkt der Messung ist der Vorwurf eines Rotlichtverstoßs hinfällig. Ob ein Gerät ordnungsgemäß geeicht wurde lässt sich nur anhand der Bußgeldakte überprüfen.

Das konkrete Messprotokoll 

Das Messprotokoll gibt Aufschluss darüber, in welchem Zeitraum die Messung erfolgt ist und ob und von wem die aktuellen Messvoraussetzungen geprüft worden sind. waren. Sollte keine ordnungsgemäße Überprüfung der Messvoraussetzungen erfolgt sein,  muss die Messung verworfen werden. 

Die Schulungsnachweise der Messpersonen

Auch die Beamten bzw. Messpersonen, welche die Messung durchführen bzw. ,zu verantworten haben, müssen nachweislich besonders geschult sein, um die Genauigkeit der jeweiligen Messung zu gewährleisten und so Messfehler auszuschließen. 



4. Als erfahrener Verkehrsrechtsanwalt arbeite ich mit qualifizierten Sachverständigen zusammen. Nach einem Bußgeldbescheid überprüft der von mir eingeschaltete Fachmann, ob es bei der Messung technische Fehler gab oder das Messgerät falsch bedient wurde oder gar die Messanlage falsch arbeitete. Oft entscheidet ein Stundenkilometer über Punkte in Flensburg oder sogar über das gefürchtete Fahrverbot. 


Das Beste: In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung meine Gebühren.


Aber auch falls die Messung stimmen sollte, gibt es aber noch weitere Rettungsmaßnahmen:

 Die Ermittlungsakte ist oft sehr aufschlussreich. Ich sehe mir Ihre genau an. Oft kann eine Identifizierung des Fahrers verhindert werden.

  • Wenn der Führerschein in Gefahr ist, verhandele ich mit dem Gericht. Oft kann man so das Fahrverbot verhindern. 
  • Ich berate Sie auch zum Punkteabbaumanagement. Es gibt viele Möglichkeiten einen Punkt in Flensburg wieder abzubauen.


 
 

Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online ein  Bußgeldverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.

 


 

 

Nützliche Links im Verkehrsrecht

 

http://www.ace.de/

 

http://www.ace-lenkrad.de/

 

 

verkehrsanwaelte.de


Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV