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 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE

Mercedes-Abgasskandal


Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke Ansprüche im Dieselskandal durchsetzen! 



Meine Tätigkeit im Abgasskandal:

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

  • Kostenlose Beratung im Musterfeststellungsklageverfahren 

  • Bundesweite Vertretung gegenüber dem Hersteller


Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich  Ansprüche.


Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. 



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Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.


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Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

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Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail 

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  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungpolice 

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  • Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice 


1.  Betroffene Mercedes FAHRZEUG-MODELLE 


  • B 180 CDI
  • B 180 CDI Blue Efficiency
  • B 220 CDI 
  • C 180 BlueTEC, Baureihe W/S 205, 2014-2015, 2015-04/2018
  • C 180 d, Baureihe W/S 205, 2014-2015, 2015-04/2018
  • C 200 BlueTEC, Baureihe W/S 205, 2014-2015, 2015-04/2018
  • C 200 d (nur in Verbindung mit Schaltgetriebe), Baureihe W/S 205, 2014-2015, 2015-04/2018 
  • 200 CDI Blue Efficiency T
  • C 220 CDI  C 220 CDI-T
  • C 220 d T-Modell
  • C 250 BlueTec T
  • C 250 CDI Blue Efficiency 4 Matic 
  • C 250 CDI Coupé
  • C 300 BlueTech HYBRID 
  • C 300 h
  • C 350 CDI Avantgarde 
  • CLA 200 CDI
  • CLS 250 BlueTec 4 Matic     
  • CLS 250 CDI Coupé
  • CLS 350 BlueTec 4 Matic 
  • CLS 350 d
  • CLS 350 d 4 Matic 
  • E 220 CDI
  • E 220 CDI T 
  • E 220 CDI Cabriolet
  • E 250 CDI 4 MATIC, 2011 - 2012   
  • E 280 CDI
  • E 300 BlueTEC
  • E 350 CDI
  • E 350 d
  • E 350 BlueTEC
  • E 350 BlueTEC 4MATIC
  • E 350 d 4MATIC
  • E 350 CDI Blue Efficiency
  • E 350 CDI Blue Efficiency 4 Matic T
  • E 350 CDI Blue Efficiency Cabriolet
  • E 350 CDI Blue Efficiency Coupé 
  • G 350 d 
  • G 350 BlueTEC
  • GL 350 BlueTEC 4MATIC  
  • GLA 220 d
  • GLC  220
  • GLC 250 d, Baureihe X 253, seit 2015
  • GLC 350 d 4MATIC, Baureihe X 253, seit 2016
  • GLE 350 d Coupé 4MATIC, Baureihe C 292, seit 2015
  • GLC 350 d 4MATIC Coupé, Baureihe C 253, seit 2016
  • GLK 200  CDI
  • GLK 220 CDI 4MATIC, seit 2012 - 2015
  • GLK 250 CDI 4MATIC, seit 2012 - 2015
  • GLK 220 CDI Blue Efficiency
  • GLK 250 CDI 4 Matic Blue Efficiency
  • GLE 250 d
  • GLE 350 d 4MATIC, Baureihe W 166, seit 2011
  • GLS 350 d 4MATIC
  • ML 250  BlueTec 4MATIC  
  • ML 350  Blue Tec 4MATIC 
  • S 300 BlueTEC Hybrid
  • S 300 h
  • S 350 Blue TEC
  • S 350 d
  • S 350 BlueTEC 4MATIC
  • S 350 d 4MATIC
  • E 350 CDI Blue Efficiency
  • E 350 CDI Blue Efficiency 4 Matic T
  • SLK 250 CDI Blue      Efficiency Roadster 
  • SLK 250 d 
  • SLC 250 d 
  • Vito 109 CDI, Baureihe 447, seit 10/2014
  • Vito 111 CDI, Baureihe 447, seit 10/2014
  • Vito 116 CDIBaureihe W/V  447, seit 2014
  • V 220 CDI  
  • V 250 CDI
  • Transporter Sprinter 


+++2. Top-NEWS ++++++++++


(update vom 04.12.2023)
Das LG Stuttgart hat die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei einem Mercedes B Klasse mit Dieselmotor des Typs OM 651 und Abgasnorm Euro 5 als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und die Mercedes AG im Abgasskandal mit Urteil vom 20.10.2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 O 74/23). Mercedes habe eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit zumindest fahrlässig gehandelt. Daher sei Mercedes gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zum Ersatz des Differenzschadens verpflichtet.

(update vom 09.11.2023)

Die Mercedes AG ist vom OLG Köln zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 24 U 205/21). Das Oberlandesgericht kam mit Urteil vom 26.10.2023 zu dem Ergebnis, dass in einem Mercedes SLK 250 Typ OM 651 mit Abgasnorm Euro 6 gleich zwei Abschalteinrichtungen im Form einer AdBlue-Dosierstrategie und der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut sind. Der Kläger ist dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und hat daher Anspruch auf Rückabwicklung.

(update vom 04.11.2023)
Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeuge sind seit 2018 bereits Gegenstand verpflichtender Rückrufe auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Seit September 2023 ergehen neue Rückrufbescheide für die Mercedes-Modelle Vito und Viano (Rückruf-Code NC2II6515R / 0797185). Daher wird Mercedes gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zum Ersatz des Differenzschadens verpflichtet sein.

(update vom 16.10.2023)
Das OLG Hamm hat die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit Dieselmotor des Typs OM 651 und Abgasnorm Euro 5 als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und die Mercedes AG im Abgasskandal mit Urteil vom 13.09.2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-30 U 190/21). Mercedes habe eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit zumindest fahrlässig gehandelt. Daher sei Mercedes gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zum Ersatz des Differenzschadens verpflichtet.

(update vom 16.09.2023)

Neuer Mercedes Skandal E 350 Blue Tec 

Nach Informationen vom „Bayrischen Rundfunk“ und "Spiegel" vom 15.09.2023 droht das Kraftfahrtbundesamt der Mercedes-Benz Group AG wegen wahrscheinlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor mit Fahrzeug-Stilllegungen. Das Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) stammt aus Juli 2023 und liegt „BR Recherche“ und dem "Spiegel" vor. Die Behörde morniert darin drei Abschalteinrichtungen, die sie bei Untersuchungen der Motorsteuerungssoftware einer Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) nachgewiesen hat. Es handelt sich um eine temperaturbedingte Abschalteinrichtung (Thermofenster), eine weitere Abgasstrategie, bei der weniger AdBlue als vorgeschrieben in die Abgasreinigungsanlage eingespritzt wird. Eine dritte Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass der SCR-Katalysator unzulässigerweise luftabhängig nur reduziert arbeitet.
Die Geschädigten haben daher Anspruch auf Schadenersatz gegen die Mercedes-Benz Group AG. Bitte kontaktieren Sie mich als Geschädigter unverbindlich.

(update vom 13.09.2023)

Das LG Stuttgart verurteilte die Mercedes Benz Group AG bei einem Mercedes C 200d mit Urteil vom 29.08.2023 - 17 O 647/21 - zu Schadenersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie der SCR-Manipulation (Höherdosierung von AdBlue erfolgt fast nur auf dem Prüfstand) eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller bestehen würde.

(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.

(update vom 10.05.2023)
Der BGH (u.a. VIa ZR 335/21) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ5, Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 08.05.2023.
Das Gericht teilte mit, dass nach seiner vorläufigen Einschätzung bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung wohl vorliegen könne und damit auch ein Schadenersatzanspruch bestehen würde. Ob insoweit eine Rückabwicklung oder eine Kaufpreisminderung möglich sei, ist ebenfalls noch nicht entschieden worden. Die Urteile sollen nun laut Pressemitteilung am 26.06.2023 vom BGH gesprochen werden.

(update vom 26.04.2023)
Der BGH befasst sich mit drei Fallkonstellationen am 08.05.2023!
Die BGH-Richter werden am 8. Mai  drei Diesel-Verfahren nach dem sensationellen EuGH-Urteil vom 21. März 2023 verhandeln und dabei wichtige Hinweise für andere Dieselverfahren geben. VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ5,  
Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor. Alle drei Kläger möchten ihre Kauf- bzw. Finanzierungsverträge rückabwickeln und so gestellt werden, als hätten sie das jeweilige Fahrzeug nie gekauft.


(update vom 25.04.2023)
BGH kassiert Kredit-Klausel bei Mercedes!
Wer einen Mercedes über ein Darlehen der hauseigenen Mercedes-Benz Bank finanziert (Kredit, Darlehen) hat, verliert damit nicht etwaige Schadenersatzansprüche im Dieselabgas-Skandal. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte mit Urteil vom 24. April 2023 eine entsprechende Klausel in den Darlehensbedingungen der Mercedes-Benz Bank für unwirksam (VIa ZR 1517/22). Damit kann der Käufer weiter seinen Prozess gegen Mercedes-Benz fortführen. Die MBB-Klausel sah vor, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit alle Ansprüche auf Schadensersatz an die Bank abtritt - gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch für mögliche Forderungen aus dem Diesel-Abgasskandal.


(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!


Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.

Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. 


Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.
Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.


Ungünstige BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller  Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen  nicht standhalten wird.  Hersteller werden  nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.
(update vom 23.06.2022)


Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG startet am 12. Juli!
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Mercedes-Benz Group AG im Dieselabgasskandal eine Musterfeststellungsklage erhoben, um wichtige Fragen zum Schadensersatzanspruch betroffener Verbraucher zu klären. Es geht um rund 50.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modelle GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651.
(update vom 18.04.2022)


Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 24. März 2022, Az.: 2 O 94/21 die Daimler AG dazu verurteilt, an die Klägerin ca. 27.0000,- Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2021 gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges Mercedes-Benz GLK 220 4MATIC abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Klägerin kaufte am 17. Februar 2014 den streitgegenständlichen GLK 220 4Matic (Erstzulassung 22. Mai 2013) zum Kaufpreis von 36.800 Euro brutto und einem Kilometerstand von 15.526 Kilometern.  Mit Bescheid vom 23. Mai 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt für Fahrzeuge des gleichen Typs und der gleichen Motorisierung einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.
(update vom 20.03.2022)


Mit Urteil vom 15. Dezember 2021 ( 3 U 135/21)– hat das Oberlandesgericht Frankfurt erneut ein in erster Instanz negatives Urteil zum Mercedes-Abgasskandal bei einem Mercedes C 250 CDI 4MATIC aufgehoben und an das zuständige Landgericht zurückverwiesen. Die Klage auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB könne durchaus Erfolg haben, so das Oberlandesgericht. Das Landgericht muss nun eine Beweisaufnahme anordnen. Dies wird durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erfolgen, wie bereits in erster Instanz durch den Kläger angeboten worden war. Sollte der Sachverständige aufgrund des inzwischen aufgespielten Software-Updates nicht mehr in der Lage sein, die frühere Software auszulesen, so muss die Daimler AG die ursprüngliche Software offenlegen!

(update vom 18.02.2022)


Neues Gutachten bestärkt Vorwürfe gegen Daimler AG!
Der renommierte Gutachter Felix Domke hat ein Gutachten erstellt, dass die Vorwürfe gegen die Daimler AG untermauert. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Daimler acht Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen verbaut hat. Seine Erkenntnisse stützen sich auf das Auslesen und die Analyse der Steuerungssoftware einer Mercedes Benz E-Klasse mit Dieselmotor OM 642. Felix Domke hatte bereits beim Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals im Herbst 2015 nachgewiesen, wie der VW Konzern bei der Manipulation der Motoren vorgegangen ist. Es ist ein Paukenschlag im Dieselabgasskandal der Daimler AG. Die Deutsche Umwelthilfe hat am Freitag, 5. November, das Gutachten des Kfz-Software-Experten Domke im Auftrag einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei vorgestellt, aus dem deutlich wird, dass die Daimler AG sehr tief in den Dieselabgasskandal verstrickt bekannt ist.
In der Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe heißt es: „Mit diesen nach Auffassung der DUH eindeutig illegalen sogenannten ‚defeat devices‘ wird die wirksame Abgasreinigung durch den verbauten SCR-Katalysator reduziert. Das Ergebnis: Die realen Stickoxid-Emissionen auf der Straße liegen bis 500 Prozent über dem gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert. Bislang hatte die Daimler AG stets abgestritten, illegale Abschalteinrichtungen bei in Deutschland und Europa verkauften Diesel-Pkw zu verwenden.“ Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt: „Das Gutachten von Felix Domke überführt Daimler endgültig. Es zeigt uns erstmals, wie es dem Konzern gelingt, im Prüflabor die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, im realen Straßenbetrieb unsere Städte hingegen mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden regelrecht zu fluten. Die Manipulation der Abgasreinigung gibt es nicht etwa, weil dies aus physikalischen Gründen oder zum Zweck des Motorschutzes erforderlich wäre. Der Grund ist so simpel wie zynisch: Es geht um Profitmaximierung zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Stadtbewohner.“
(update vom 09.11.2021)


Nach VW gibt es im Abgasskandal nun auch gegen die Daimler AG eine Musterfeststellungsklage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Juli 2021 die Klage gegen Daimler eingereicht, das OLG Stuttgart hat sie nun zugelassen. Betroffene Mercedes-Halter können sich nun dem Musterverfahren anschließen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist jetzt möglich! Das Musterverfahren gegen Daimler umfasst nur rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651.
(update vom 05.11.2021)


Die Daimler AG muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen weiteren Rückruf starten. Diesmal sind Modelle der Mercedes A-Klasse und B-Klasse der Baujahre von 2009 bis 2011 betroffen! Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 29. Oktober 2021 publizierte, muss bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems durchgeführt werden.
(update vom 05.11.2021)


Und wieder läuft ein umfangreicher Pflicht-Rückruf für Diesel-Fahrzeuge der Daimler AG, die über eine unzulässige Abgas-Abschalteinrichtung verfügen! Diesmal handelt es sich um Euro 5 Diesel, die über den Skandal-Motor OM 651 verfügen.

Ca. 200.000 Mercedes-Halter  (Sprinter, Vito und Viano) bekommen ein Schreiben mit dem Rückrufcode NC3II6515R bzw. NC2II651R, in dem sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit es ein Abgas-Software-Update bekommen kann. Bei Nichtbefolgen droht die Stilllegung des Fahrzeugs! Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte diesen Rückruf bereits im Herbst 2019 angeordnet. Die Daimler AG mehr als zwei Jahre benötigt, um die notwendigen Updates zu entwickeln! Bei der beanstandeten unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die zuvor bereits ursächlich für den Rückruf zehntausender anderer Daimler AG-Fahrzeuge war. Die Bundesregierung hatte eine kleine Anfrage der Grünen zu der Rückrufanordnung im November 2019 beantwortet und dabei auch die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung genauer beschrieben: „Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) wird die Rate der AGR verringert, indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig gehalten wird. Somit wird außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit niedrigeren Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der AGR-Rate führt zu erhöhten Stickoxid-Emissionen.“ Die Geschädigten können damit Schadenersatz verlangen!
(update vom 20.10.2021)


Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Ankündigung, seine bisherige Rechtsprechung zu ändern, mit Urteil vom 15. September 2021 festgeschrieben. Zum zweiten Mal hob das OLG Frankfurt ein klageabweisendes Urteil auf; rügte das Landgericht Frankfurt für Verfahrensfehler und beurteilt den Einbau der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nunmehr als vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung (Az. 3 U 36/21).

(update vom 13.10.2021)


Aufgrund der Chipkrise will die Daimler AG bestellte Autos ohne Sonderausstattungen ausliefern. Das ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale rechtlich nicht haltbar. Aufgrund der weltweiten Chipkrise in der Automobilindustrie fehlt es auch bei der Daimler AG an wichtigen Bauteilen. Deshalb will der Autobauer bestellte Luxusautos wie die S-Klasse ohne Sonderausstattungen, wie das versprochene Navigationsgerät ausliefern. Die Kunden sollen demnach auf die Ausstattung verzichten, obwohl sie diese bereits bestellt hatten. Dafür änderten  Mercedes-Händler nachträglich die Kaufverträge. Auch nachträglich sollen die Sonderausstattungen bei der Daimler AG nicht nachgeliefert werden. Das liegt daran, dass derzeit Rechner in die Modelle verbaut werden, die für das moderne Navigationsgerät nicht stark genug sind. Laut der Verbraucherzentrale ist es jedoch rechtlich nicht zulässig, die Abnahme von unfertigen Autos durch die Kunden zu verlangen. Der Kunde könne zunächst die Erfüllung des Vertrages verlangen, sagte der Verbraucherrechtsexperte Oliver Buttler. Sollte die Daimler AG den Mangel, also die fehlende Ausstattung nicht nachliefern oder anderweitig ersetzen, könne der Kunde von dem Kaufvertrag zurücktreten.

(update vom 12.10.2021)


Mit Urteil vom 28.09.2021 – 317 O 135/20 – hat das Landgericht Hamburg die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung beim Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC sei unzulässig. . Das Fahrzeug verfügt über einen Euro 6 OM 642-Dieselmotor. Das Landgericht Hamburg stelle fest.Bit 13: Sobald der Motor nach dem Start 17,6 Gramm Stickoxid ausgestoßen hat, verringert sich der Wirkungsgrad der Abgasreinigung. Bit 14: Nach 1.200 Sekunden wechselt das Auto in den schmutzigen Abgasmodus. Bit 15: Nach 11 Kilometern Fahrtstrecke funktioniert die Stickoxid-Reinigung nicht mehr vorschriftsmäßig. Slipguard: Anhand der Parameter „Geschwindigkeit, Beschleunigung und Straßenneigung“ kann das Fahrzeug erkennen, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet.

(update vom 08.10.2021)


Das Landgericht Oldenburg hat (Urteil vom 07.09.2021, Az.: 1 O 586/21) die Daimler AG dazu verurteilt, an einen Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 25.850 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLC 220 d 4Matic mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte das Fahrzeug  2017 erworben.

(update vom 24.09.2021)


Die Daimler AG muss nach dem Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart dem Kläger für einen Mercedes E 220 CDI Schadensersatz in Höhe von 14.500 Euro bezahlen (Az. 19 0 135/20). Zu dem Fahrzeug lag ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes  vor.  Der Kläger erwarb das gebrauchte Fahrzeug 2016 zum Preis von 21.800 Euro. Das Fahrzeug der E-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM651 (Euro 5), der mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen ist.

(update vom 22.09.2021)


Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal mit Urteil vom 25. Juni 2021 - 15 O 74/21 verurteilt. Der  vertretene Kläger hatte im  Juni 2015 von der Daimler AG einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem OM 651-Motor und der Abgasnorm Euro 5 erworben.

(update vom 22.08.2021)


Beratung in der Musterfeststellungsklage

Noch unsicher?   Einfach Anspruch kostenlos prüfen lassen!

Zahlreiche Autofahrer besitzen einen manipulierten Diesel-PKW der Daimler AG, sind damit Geschädigte des Abgasskandals und haben keine genaue Erkenntnis über den möglichen Schadensersatzanspruch. Das können Sie jetzt ändern! Ich unterstütze Sie dabei, diesen Anspruch prüfen zu lassen.

In der eingereichten Musterfeststellungsklage steht der nur der Dieselmotor vom Typ OM651 im Mittelpunkt. Unter anderem ist er in nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen in Deutschland verbaut. Lassen Verbraucher das behördlich angeordnete Software-Update nicht auf den Motor aufspielen, droht den Fahrzeugen die Stilllegung. Da die Rückrufe bei den GLC- und GLK-Modellen schon im Jahr 2018 Verbraucher erreichten, droht zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche. Durch eine Beteiligung an der Klage haben Daimler-Kunden mit Fahrzeugen mit dem Dieselmotor vom Typ OM651die Möglichkeit, die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Beim Bundesamt für Justiz wird einige Wochen nach der Klageerhebung das Klageregister eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können sich Verbraucher zum Register anmelden, so dass sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen können. Dabei entstehen für den Verbraucher keine Kosten. Über Aktuelles und den Anmeldemodus berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf seiner Seite www.musterfeststellungsklagen.de.

Die MFK ist vor allem auf Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung zu geschnitten. Das Kostenrisiko des Verfahrens trägt der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).  

Verbrauchern mit einer Rechtsschutzversicherung ist indes zu einer Individualklage zu raten! Hier besteht wahrscheinlich die Möglichkeit, schneller an Entschädigungen heranzukommen und höhere Summen zu erzielen.  Schnelles Handeln kann in Ihrem Fall bares Geld bedeuten. Viele Fahrzeuge stehen kurz vor der Verjährung und die weiteren gefahrenen Kilometer mindern Ihre Entschädigung.

Es  werden nur die Mercedes-Modelle GLC und GLK als betroffene Fahrzeuge in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG berücksichtigt.

(update vom 22.07.2021)


Das Landgericht Oldenburg verurteilte die Daimler AG  am 

14. Juni 2021 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az. 9 0 2333/20). Die Daimler AG muss diesmal

einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic zurücknehmen. 

(update vom 22.07.2021)


Das neue Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) im Diesel-Abgasskandal ist klar verbraucherfreundlich! Der 6. Zivilsenat entschied am 13. Juli 2021, dass das Oberlandesgericht Koblenz (Az. VI ZR 128/20) erneut verhandeln muss. Denn der Kläger wirft der Daimler AG die Verwendung anderer Abschalteinrichtungen als nur die Manipulation des  Thermofensters bei seinem Mercedes C 220 CDI Blue Efficiency mit Motor OM 651 vor, und diesen Vorwürfen sind die OLG-Richter in Koblenz gar nicht nachgegangen. Dabei geht es unter anderem um die Manipulation des Kühlmittelsystems mittels einer  unzulässigen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.  

(update vom 15.07.2021)


Sensation am Oberlandesgericht Frankfurt! Der 3. Senat kassierte im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG ein Urteil des Landgerichts Frankfurt mit der Begründung ein, dass durchaus eine Haftung  aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach §826 BGB bei einem  E 350 CDI bestehen könnte. Damit hat das OLG Frankfurt seine bestehende Rechtsauffassung geändert. Das Landgericht Frankfurt muss nun nach Maßgabe des OLG vom 20. Mai 2021 neu verhandeln (Az. 3 U 7/20). 


(update vom 30.06.2021)


Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az. 7 O 265/20). Der Autobauer muss einen Mercedes GLE 350d 4Matic zurücknehmen und Schadensersatz bezahlen. 

(update vom 28.06.2021)


Die Daimler AG muss Schadenersatz bei einem Mercedes S 350 d leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. April 2021 entschieden (Az: 48 O 128/20). Die Daimler AG muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete  einen Rückruf für das Modell an. In dem Fahrzeug kommt u.a. eine SCR-Funktion zum Einsatz.

(update vom 18.05.2021)


Im Abgasskandal muss die Daimler AG einen Mercedes-A-Klasse Diesel-PKW (A 200) mit dem Motor des Typs OM 651 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Das hat das Landgericht Freiburg entschieden (Az. 8 O 239/20), weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet werde.

(update vom 06.04.2021)


Die Daimler AG muss Schadenersatz bei einem Mercedes GLC 220 Diesel leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 4. März 2021 entschieden (Az: 16 O 1963/20). Die Daimler AG muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete  einen Rückruf für das Modell an. In dem Fahrzeug kommt u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz.

(update vom 15.03.2021)

Das Landgericht Stuttgart fällte am 19. Februar 2021 (Az: 29 O 302/20) ein Urteil, wonach ein Mercedes Benz GLC 250 d 4MATIC (Motor OM 651, Euro 6) zurückgegeben werden kann. Der GLC 250 d 4MATIC verfügt über eine manipulierte Kühlmittel-Temperatur-Regelung.Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 28. Januar 2021 (Az: 12 0 193/20) muss die Daimler AG an einen geschädigten Mercedes-Käufer eines GLK 220 CDI 4MATIC (Erstzulassung am 3. Dezember 2013) mit dem Motor OM651 und der Schadstoffklasse Euro 5 Schadenersatz leisten (Manipulation wegen Verwendung einer Kühlmittlel-Sollwert-Temperarturregelung) Es lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts zugrunde.

(update vom 13.03.2021)

Die Daimler AG scheitert auf ganzer Linie gegen das Kraftfahrt-Bundesamt!

Die Daimler AG ist mit ihren Widersprüchen gegen die Rückruf-Bescheide gescheitert. Die Bundesbehörde hatte Millionen Diesel-Fahrzeuge der Marke Mercedes wegen illegaler Abgastechniken beanstandet und Rückrufe verhängt.

 

Das Bundesverkehrsministerium teilte nunmehr mit, dass alle Widersprüche gegen die Rückrufe abgewiesen wurden – bis auf einen, der noch nicht beschieden werden konnte! Das Ministerium bestätigte außerdem auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks (BR), dass in den Daimler-Diesel-Motoren fünf verschiedene illegale Abschalteinrichtungen gefunden wurden. 

(update vom 15.02.2021)



Sensationelle Entwicklung: 

Der Bundesgerichtshof hält eine Haftung der Daimler AG wegen des Einsatzes eines Thermofenster aus § 826 BGB für möglich, wenn "weitere Umstände hinzuträten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen"!

Die klageabweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wurde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Der VI. Zivilsenat hat am 19. Januar 2021 (BGH, Beschl. v. 19.1.2021 - VI ZR 433/19; Pressemitteilung des BGH) eine Haftung der Daimler AG nicht von vornherein ausgeschlossen. Es kommt darauf an, ob die Daimler AG  "im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht hat". Wenn die Daimler AG nicht nachweisen kann, dass sie das Kraftfahrt-Bundesamt nicht über den Einsatz des Thermofensters aufgeklärt hat, ist mit einer Verurteilung zurechnen! Dies würde immense Bedeutung für nahezu alle Gerichtsverfahren haben.  

(update vom 27.01.2021)


Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in einem Verfahren wegen eines manipulierten Mercedes ML 350 BlueTEC 4MATIC mit OM 642-Motor mit Euro 6  (Urteil vom 23.12.2020, Az.: 16 O 447/20) zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

(update vom 12.01.2021)


Das LG Siegen hat mit Beschluss vom 22.12.2020 (1 O 76/19)  einen Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Sachverständiger etwaige Abschalteinrichtungen bei einem Mercedes-Benz GLC 220 d mit dem Motortyp OM651 Euro 6 überprüfen soll. 

(update vom 12.01.2021)


Eine weitere Niederlage vor Gericht für die Daimler AG. Mit Urteil vom 23. Dezember 2020 (16 O 469/29) verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz bei einen Mercedes C 220 BlueTEC mit OM651-Motor und Euro 6. 

(update vom 11.01.2021)


Die Daimler AG muss gemäß Urteil des Landgerichts Stuttgart mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: 20 O 267/20 ) einen Mercedes GLE 250d 4Matic mit dem Motor OM 651  und mit der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. 

(update vom 08.01.2021)


Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in einem Verfahren wegen eines manipulierten Mercedes V 250 BlueTEC 4Matic (Urteil vom 17.12.2020, Az.: 20 O 271/20) zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

(update vom 07.01.2021)


Der Bayerische Rundfunk berichtet im Dezember 2020 über ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart im Daimler-Dieselskandal. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat die Motorsteuerung analysiert und ermittelt, dass das Fahrzeug nur auf dem Teststand beim Prüfzyklus (NEFZ) per Motorsteuerung künstlich die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad herunterregelt. Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu täuschenden besseren NOx-Werten, da die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert wird.  

Der Bayerische Rundfunk berichtet im Dezember 2020 über ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart im Daimler-Dieselskandal. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat die Motorsteuerung analysiert und ermittelt, dass das Fahrzeug nur auf dem Teststand beim Prüfzyklus (NEFZ) per Motorsteuerung künstlich die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad herunterregelt. Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu täuschenden besseren NOx-Werten, da die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert wird.  

(update vom 30.12.2020)


Am 3. Dezember 2020 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen weiteren Rückruf für die Mercedes E-Klasse (OM 651-Motor) unter dem Rückruf-Code 5496128. Es ist damit nahezu die gesamte E-Klasse vom Abgasskandal betroffen – etliche Mercedes-Benz-Kunden wurden also getäuscht. 

(update vom 11.12.2020)


Die Daimler AG muss gemäß Urteil des Landgerichts Stuttgart mit Urteil vom 19. November 2020 (Az.: 12 O 257/20) einen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651  und mit der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. 

(update vom 04.12.2020)


Die Daimler AG muss gemäß Urteil des Landgerichts Stuttgart mit Urteil vom 19. November 2020 (Az.: 12 O 257/20) einen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651  und mit der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. 

(update vom 03.12.2020)


Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in Verfahren wegen eines manipulierten Mercedes-Benz B 200 CDI (Urteil vom 29.10.2020, Az.: 29 O 319/20) und eines manipulierten Mercedes-Benz C 220 CDI (Urteil vom 29.10.2020, Az.: 29 O 322/20) jeweils zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

(update vom 03.12.2020)


Die Daimler AG muss gemäß Urteil des Landgerichts Stuttgart mit Urteil vom 16. Oktober 2020 (Az.: 29 O 446/19) einen Mercedes GLE 350 mit Dieselmotor  OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Den Kaufpreis finanzierte sie zum Teil über ein Darlehen mit der Mercedes Benz-Bank.

(update vom 23.11.2020)


Die Daimler AG muss nach Urteil der 29. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart  (Az. 29 O 305/20) einen  Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651 zurücknehmen und dem Kläger Schadenersatz leisten (Az. 29 O 305/20). 

(update vom 17.11.2020)


Vor dem Oberlandesgericht Köln ist die Daimler AG mit Urteil vom 5. November 2020 nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (AZ. 7 U 35/20). Zu dem  PKW 250 d Marco Polo mit dem Motor OM 651 Euro 6 lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor. Interessant ist ist auch, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Wohncamper handelt.

(update vom 16.11.2020)



Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart einen Mercedes GLA 220 d  zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 29 O 220/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.

(update vom 06.11.2020)


Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart einen Mercedes 220 CDI  zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 29 O 217/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.

(update vom 06.11.2020)


Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart einen Mercedes 220 CDI  zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 29 O 217/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.

(update vom 06.11.2020)


Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart einen Mercedes GLK 200 CDI Blue Efficiency mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 26 O 254/19). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. Die Abgasrückführung (AGR) wird unzulässig temperaturabhängig gesteuert. Auch durch eine sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung werden die EU-Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. 


(update vom 27.10.2020)


Der Abgasskandal bei Mercedes bzw. der Daimler AG ist den Bundesgerichtshof angekommen. Eine geplante Gerichtsverhandlung zum Mercedes-Abgasskandal am 27. Oktober 2020 wurde nun aus unbekannten Gründen zwar abgesagt (Az.: VI ZR 162/20); hingegen wird der Bundesgerichtshof am 14. Dezember 2020 erstmals eine Schadensersatzklage gegen Daimler im Dieselskandal verhandeln (Az.: VI ZR 314/20). In dem Fall geht es um das thermische Fenster / Thermofenster bei der Abgasreinigung bei einem Mercedes E 350 CDI mit dem Motor des Typs OM 642 und der Schadstoffklasse Euro 5. Das Gericht wird zu entscheiden haben, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.  

(update vom 22.10.2020)


Die Daimler AG muss nach einem des Landgerichts Stuttgart den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 14 O 89/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. 

(update vom 21.10.2020)


Oberlandesgericht verurteilt Mercedes!

Die Daimler AG muss nach  Urteil des 8. Zivilsenats am Oberlandesgericht Naumburg den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 25.741,43 Euro erstatten (Az. 8 U 8/20).

(update vom 24.09.2020)


Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: Bm 6 O 324/19) einem geschädigten Käufer Schadensersatz für die Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI zugesprochen. Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI ist mit dem Motor OM651 mit der Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet, und mittlerweile unterliegt das Fahrzeug einem offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer sogenannten Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung.

(update vom 21.09.2020)


Mit Entscheidung vom 28.08.2020 - 1 U 137/19 - hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben und die Sache zur Begutachtung durch einen Sachverständigen zurückverwiesen. Der Kläger hatte am 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 300 CDI mit OM 642-Motor und der Abgasnorm Euro 5 gekauft. Hinsichtlich des Pkw war nur eine „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ angeordnet gewesen!

 (update vom 12.09.2020)


Erneut verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz und zur Rücknahme eines Mercedes. Der Mercedes Benz B 180 CDI Blue Efficiency mit Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 war nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen worden. Im März 2019 informierte die Daimler AG über eine „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ per Software-Update.

 (update vom 10.09.2020)


 Die Daimler AG muss nach dem Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 27. August 2020 (Az. 6 O 324/19) einen Mercedes GLK 220 CDI mit Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen. Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.

 (update vom 03.09.2020)


Der Daimler-Abgasskandal in den USA kostet fast zwei Milliarden Euro. Mit einer doch gigantischen Schadensersatzzahlung von rund 1,9 Milliarden Euro will die Daimler AG die Diesel-Abgasaffäre in den USA weitgehend beenden. Trotzdem bleibt es dabei, dass die Daimler AG mit der Marke Mercedes-Benz tief im Dieselabgasskandal steckt und geschädigte Verbraucher in Deutschland weiterhin auf Schadensersatzzahlungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung setzen können. 

(update vom 30.08.2020)


Rückruf E-Klasse

Die Daimler AG hat am 24.08.2020 im Diesel-Abgasskandal einen weiteren Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamt hinnehmen müssen. Wieder sind illegale Abschaltvorrichtungen zur Abgasmanipulation in dem Motortyp OM 651 verbaut worden. Betroffen von dem Rückruf sind Fahrzeuge der E-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5. 

(update vom 29.08.2020)


Rückruf S-Klasse

Am 11.08.2020 hat es nun auch die S-Klasse des Motorenherstellers getroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in der S-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Betroffen davon sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC, jeweils mit dem Motortyp OM 642 und der Abgasnorm Euro 6.

(update vom 19.08.2020) 


Daimler muss im Abgasskandal den Mercedes C 300 Hybrid (Baureihe 205) zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt  hat den Rückruf für Modelle der Baujahre 2013 bis 2016 angeordnet. Bei den Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden, wie die Behörde am 20.07.2020 veröffentlichte.

(update vom 12.08.2020) 


OLG Köln erhöht in Mercedes-Verfahren Druck auf Daimler AG / Ende der Geheimniskrämerei vor Gericht ? 

Jüngste Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof BGH wirken sich bereits auf aktuelle Verfahren im Diesel-Abgasskandal aus. Das Oberlandesgericht Köln hat die Daimler AG in einem Verfahren dazu aufgefordert, die Funktionsweise eines Motors im Hinblick auf das Abgaskontrollsystem detailliert zu erklären (Az. 24 U 410/19).

 (update vom 10.07.2020)


Mercedes C 220 BlueTec: Daimler AG im Diesel-Abgasskandal in Stuttgart erneut verurteilt

Und wieder hat die 20. Kammer des Stuttgarter Landgerichts die Daimler AG verurteilt. Nach § 823 Abs. 2 BGB ist der Autobauer schadensersatzpflichtig, heißt es am 18.06. 2020 in der Urteilsbegründung (Az. 20 O 65/20). Die Chancen gegen Daimler vor Gericht zu gewinnen, sind mit dem Urteil und durch Äußerungen am Europäischen Gerichtshof und Bundesgerichtshof enorm gestiegen. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH im April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden.

(update vom 07.07.2020)


Erstes "Dieselverfahren“ gegen die Daimler AG vor dem Bundesgerichtshof (VI ZR 162/20) am 27. Oktober 2020, 9.30 Uhr!

 

(update vom 24.06.2020)

Oberlandesgericht Stuttgart hilft!

Der 16a. Zivilsenat des Oberlandesgericht Stuttgart stellt verbraucherfreundlich dar, dass die klagenden Verbraucher nicht die genauen Einzelheiten zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen benennen müssen, sondern die Daimler AG müsse zukünftig erklären, warum die verbaute Abschalteinrichtung angeblich nicht illegal, sondern notwendig sei. Zu den Punkten, über die Daimler AG zukünftig mehr Auskunft geben solle, zählt zum einen die Funktionsweise der Abschalteinrichtungen – wie das Thermofenster oder der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung –, die in den Mercedes-Fahrzeugen mit Dieselmotor verbaut sind. Zum anderen muss dier Daimler AG angeben, was sie den Zulassungsbehörden im Genehmigungsverfahren konkret mitgeteilt hat. Bisher hat die Daimler AG keine oder nur Dokumente vorgelegt, die weitgehend geschwärzt worden sind. 

(update vom 03.06.2020)

Dank dem BGH haben es Daimler-Kläger vor Gericht nun leichter!

Sie haben die Vermutung, dass Ihr Mercedes vom Daimler-Dieselabgasskandal betroffen ist, haben aber bisher weder ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten noch eine Aufforderung zum freiwilligen Software-Update? Dann dürfen Sie sich über den aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2020 freuen (Az. VIII ZR 57/19). 

Der BGH hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass kein Rückruf notwendig ist, um von einem Mangel wegen unzulässiger Abschalteinrichtung am Fahrzeug auszugehen. Der BGH stellt durch den Beschluss fest, dass für einen schlüssigen und erheblichen Vortrag im Gerichtsverfahren ausreichend ist: 

  • der streitgegenständliche Motor wurde bereits bei anderen Fahrzeugmodellen der Daimler AG zurückgerufen
  • die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Motortyps gegen die Daimler AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen
  • (update vom 10.02.2020)


Erneuter Rückruf Januar 2020 

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am 7. Januar 2020 insgesamt zwölf amtliche Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und Manipulationen am Abgaskontrollsystem auf ihrer Homepage veröffentlicht. Betroffen sind 15 Modelle und weltweit über 150.000 Fahrzeuge – allein ein Drittel davon in Deutschland.  Betroffene Modelle: E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016, S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017, M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016, CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018, GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018, C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016, SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017.

Zudem verklagen getäuschte Anleger  den Autobauer im Diesel-Abgasskandal auf knapp 900 Millionen EUR vor dem Landgericht Stuttgart auf Schadensersatz.  

(update vom 09.01.2020)


KBA-Rückruf Mercedes-Benz-Model GLK 220 CDI 4Matic, Euro 5

Auch in diesem Model soll ein Motor verbaut worden sein, bei dem der Verdacht besteht, dass Daimler eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. Im Motor soll ein Computerprogramm dafür sorgen, dass der Stickoxid-Grenzwert von 180 Milligramm pro Kilometer ausschließlich beim gesetzlichen Prüfzyklus berücksichtigt werde, nicht aber im Fahrbetrieb. Es handelt sich um den Motor OM 651 mit einem Hubraum von 2143 ccm. Der Dieselmotor OM 651 der EU-Emissionsstufe Euro 5 wurde von der Daimler AG zwischen 2012 und 2015 in der GLK-Klasse verbaut. 

(update vom 10.12.2019)

 

KBA-Rückruf Mercedes-Benz-Modell-Modell E 250 CDI 4 Matic, Euro 5

Auch die E-Klasse muss in die Werkstätten zurückgerufen werden. Laut dem KBA sei in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zum Einsatz gekommen.  Nun ereilte auch ein weiteres E-Modell den Rückruf des KBA – mit Euro 5. Es geht um ca. 1000 Fahrzeuge. Es handelt sich um den Motor OM 651 mit einem Hubraum von 2143 ccm. Der Dieselmotor OM 651 der EU-Emissionsstufe Euro 5 wurde von der Daimler AG zwischen November 2010 bis September 2011 in der E-Klasse eingebaut. 

(update vom 05.12.2019)


Die Daimler-AG will geschädigte Käufer von Mercedes-Diesel-Fahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 5 und 6b lediglich mit einem Verrechnungsgutschein im Wert von nur 100,- EUR entschädigen, wenn sie dafür ein Software-Update in ihrem Auto aufspielen ließen. Bei einem Update ergeben sich jedoch Probleme hinsichtlich der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Wer ein Schreiben zu einer freiwilligen oder verpflichtenden Rückrufaktion erhalten hat oder erhält, sollte sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt über seine Rechte beraten lassen.

(update vom 24.10.2019)


Auch Käufer der B-Klasse-Modelle von Mercedes sind möglicherweise vom Abgasskandal betroffen. In der B-Klasse soll ein Motor verbaut worden sein, bei dem der Verdacht besteht, dass Daimler eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat.  Es handelt sich um den Motor mit der Bezeichnung OM 651. Der Dieselmotor OM 651 wurde von Daimler in den Jahren 2008 bis 2016 in zahlreichen Modellreihen verbaut.

(update vom 21.10.2019)


Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes muss die Daimler AG in Deutschland 260.000 Transporter des Modells Sprinter zurückrufen. Die Diesel verfügen über die Abgasnorm Euro 5 und sind mit dem Motor OM 651 ausgestattet und wurden bis 2016 gebaut. 

(update vom 10.10.2019)


Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die Daimler AG ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt, da nach Ansicht eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in der mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung des Autobauers vorlag. Diese habe dazu geführt, dass die Dieselfahrzeuge Typ-Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos zu hoch war. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich vor allem auf die Rückruf-Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes, von dem ca.  684 000 Fahrzeuge erfasst sind. 

(update vom 24.09.2019)


Das Kraftfahrt-Bundesamt hat angekündigt, es werde die Daimler AG verpflichten, rund 250.00 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen und mit einer neuen Abgas-Software auszustatten. Diese Fahrzeuge sind mangelhaft, so dass Betroffene gegen die Verkäuferin und  Herstellerin Daimler AG klagen können.

 (update vom 03.06.2018)


Inzwischen nehmen die Ermittler auch den OM622 unter die Lupe – also jenen Motor, der in den  beanstandeten Vito-Modellen eingebaut wird. Der OM622 stammt im Kern jedoch vom Kooperationspartner Renault, wird aber von Daimler für seine Zwecke angepasst

 (update vom 03.07.2018)


Die Daimler AG hat bislang ihre Motormodelle Mercedes OM642 und OM651 zurückgerufen. Dies betrifft zum Großteil Diesel der Schadstoffklassen Euro 5 oder Euro 6. Der OM651 ist ein Vierzylinder-Dieselmotor, der in zwei Varianten mit 1,8 oder 2,2 Litern Hubraum gebaut wird. Der OM642 ist ein V6-Dieselmotor mit 3,0 Litern Hubraum, der seit 2005 gebaut wurde und aktuell noch in zwei Baureihen eingesetzt wird. Der OM642 und OM651 sind Daimler-Eigenentwicklungen. Diese Autos erhalten ein Software-Update in der Motorsteuerung. Anders als der Rückruf von VW ist der bei Mercedes bislang freiwillig und wird als Service-Maßnahme angepriesen. Der Daimler AG  ist bisher keine Abgasmanipulation nachgewiesen worden, allerdings ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den DB-Konzern.

(update vom 07.12.2017)


3.  Urteile pro Käufer gegen Daimler AG

Land­gericht Heilbronn, Urteil vom 19.06.2020, Az: Sa 8 O 134/19   

Im Urteil vom 19.06.2020, Az. Sa 8 O 134/19 wurde festgestellt, dass die Daimler AG den Käufer eines Dieselsfahrzeugs Mercedes V 250 CDI 4 Matic nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Autohersteller muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zuzüglich deliktischer Zinsen erstatten, ca. 58.920,- EUR! 

(up-date 30.06.2020)


Land­gericht Bonn, Urteil vom 20.05.2020, Az: 1 O 195/19 

Das Landgericht verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes GLK 220, Motor­typ: OM 651 Euro 6, gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s.  

(up-date 02.06.2020)


Land­gericht Frankenthal, Urteil vom 06.03.2020, Az: 4 O 43/19 

Das Landgericht verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes GLK 220 CDI gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s.  

(up-date 19.03.2020) 


Land­gericht Wuppertal, Urteil vom 29.01.2020, Az: 17 O 49/19 

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes GLK 220 CDI gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s.  

(up-date 25.02.2020) 


Land­gericht Stuttgart, Urteil vom 31.10.2019, Az: 27 O 40/19 

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes GLK 250d gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s.  

(up-date 17.11.2019) 


Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 14.08.2019, Az: 46 O 101/19 

Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, für einen E-Klasse-Mercedes mit CDI-Motor, Norm Euro 5, obwohl das  Kraft­fahrt­bundes­amt  diesen Typ bisher nicht zurück­gerufen hat,  Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu leisten, da die Motorsteuerung dieses Autos die Abgas­reinigung ober­halb und unter­halb bestimmter Temperaturen verringere bzw. abschalte. 

(up-date 17.09.2019) 


Land­gericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.06.2019, Az: 1 O 248/18 

Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes 

C220 d T-Modell, Motor­typ: OM651 Euro 6, den der Kläger erst im August 2017 gebraucht erworben hatte,

abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen. Der Pkw verfüge über mehrere unzu­lässige Abschalt­einrichtungen im Sinne der EU-Regeln über die Typzulassung. 
(up-date 14.08.2019) 


Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 25.06.2019, Az: 23 O 127/18 
Es ging um einen Mercedes GLK 250 CDI, Typ OM651. Das Land­gericht Stutt­gart verurteilte Daimler zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung, obwohl das Kraft­fahrt­bundes­amt für diesen Wagen offiziell noch keinen Rück­ruf ange­ordnet hat, da die Motorsteuerung auch dieses Wagens die Abgas­reinigung ober­halb und unter­halb bestimmter Temperaturen verringere oder abschalte. 

(up-date 14.08.2019) 


Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 09.05.2019, Az: 23 O 220/18 
Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes ML 250 CDI Bluetec, Motor­typ: OM651 Euro 6, abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen. Der Pkw verfüge über mehrere unzu­lässige Abschalt­einrichtungen im Sinne der EU-Regeln über die Typzulassung. Die Herab­setzung der Abgas­reinigung bereits bei Temperaturen unter 14 Grad Celsius sei illegal. 

(up-date 14.06.2019) 


Land­gericht Heilbronn, Urteil vom 01.04.2019Az: Kn 8 O 120/18

Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes-Benz Viano 2.2 CDI, Euro 5 abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen. 

Besonderheit: Einen von Kraft­fahrt­bundes­amt ange­ordneten Rück­ruf gibt es für den Wagen nicht. Das Gericht verurteilte Daimler trotzdem zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Unstreitig war, dass die Abgas­reinigung bei geringen Temperaturen um mindestens 15 Prozent reduziert wurde. 

(up-date 14.06.2019) 


 Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 17.01.2019, Az: 23 O 172/18 

Es ging um einen Mercedes C 250 d mit der Abgasnorm Euro 5 und einem Motor vom Typ OM. Die Daimler AG gestand ein, dass die Abgasrück­führung bei Außen­temperaturen unter 7° Celsius reduziert wird. Das Landgericht stellte fest, dass die Verwendung solcher Thermo­fenster unzu­lässig ist und verurteilte die Daimler AG wegen sittenwid­riger Schädigung dazu, den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung plus Zinsen gegen Rück­gabe des Fahr­zeuges zu erstatten. 

(up-date 14.06.2019)


Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 17.01.2019, Az: 23 O 178/18 
Es ging um einen Mercedes E 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 6 und einem Motor Typ OM. Die Daimler AG gestand ein, dass in den Fahr­zeugen die Abgasrück­führung bei Außen­temperaturen unter 7° Celsius reduziert wird. Das Gericht stellte fest, dass die Verwendung solcher Thermo­fenster unzu­lässig ist und verurteilte die Daimler AG wegen sittenwid­riger Schädigung dazu, den Klägern den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung plus Zinsen gegen Rück­gabe des Fahr­zeuges zu erstatten. 

(up-date 14.06.2019)


Land­gericht Hanau, Urteil vom 07.06.2018, Aktenzeichen: 9 O 76/18

Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes Vito 114 CDI abzüglich (einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen), bzw. da der Wagen inzwischen verkauft war, den Verkaufs­erlös dafür heraus­zugeben.

 (up-date 03.07.2018)  


Land­gericht Karls­ruhe, Versäumnis-Urteil  05.06.2018, Aktenzeichen: 18 O 24/18 

Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.

(up-date 03.07.2018)  


Land­gericht Münster, Hinweis­beschluss vom 21.11.2017, Aktenzeichen: 04 O 68/17

Daimler sei  in der Pflicht zu erklären, wieso die Motorsteuerung bei einem Mercedes V 250 Bluetec Avantgarde Edition korrekt ist. 

(up-date 03.07.2018)  



4Ihre Rechte 


Was sind die Rechte des Käufers?  


a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • Widerruf der Finanzierung bei der VW Bank mit der Folge Kaufvertragsrückabwicklung 


Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist  einzelfallabhängig.   

Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.




b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:


 Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz von Zukunftsschäden 



c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer:

   

Der Widerrufsjoker:

Für Betroffene, die ihr Fahrzeug über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die VW Bank, die Audi Bank, die Mercedes Bank, die BW Bank oder eine andere Bank finanziert haben, ergibt es eine lukrative Möglichkeit zum Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.

Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet. Für den Autokredit bedeutet das: Der Käufer  gibt das  Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder. Gerade bei Dieselfahrzeugen lohnt sich die Prüfung der Widerrufs-möglichkeit ganz besonders. Der Wiederverkaufs-wert befindet sich dauerhaft auf Talfahrt.  Eine Situation, die sich nur weiter zuspitzen wird, sollten die Fahrverbote tatsächlich kommen.


5. Mein Tipp 


Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 

Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer  umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!

Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung! 

Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtschutz-Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.


Bedenken Sie: Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Autohändler bzw. Hersteller merken das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. 


Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen gleichgelagerten Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 



6. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.


Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.



7. Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. (Auch) Persönliche Beratung  möglich in den angrenzenden Städten wie Alpen, Issum, Uedem, Kevelaer, Geldern, Weeze, Sonsbeck, Wesel, Kalkar, Goch, Rheinberg, Moers.



  

 8. Terminsvertretung im Dieselskandal