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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Olaf Lamottke
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Ordnungswidrigkeitenrecht
Bussgeld
Aufbau eines Bußgeldverfahrens:
Ein Bußgeldverfahren unterteilt man im wesentlichen in folgende Verfahrensabschnitte:
Dieses Verfahren dient dazu, den Verkehrsverstoß aufzuklären. In diesem Schritt wird durch die Behörde gegen den Fahrer umfassend ermittelt. Im Verfahren wird dem Betroffenen rechtliches Gehör durch Übersendung eines Anhörungsbogens gewährt. Der anwaltlich vertretene Betroffene braucht sich erst nach Akteneinsicht zu äußern. Nach zumeist schriftlicher Anhörung des Betroffenen entscheidet die Bußgeldbehörde über den Erlass/Nichterlass eines Bußgeldbescheides.
Alsdann hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen die Vorwürfe aus dem Bußgeldbescheid zu erheben. Der Einspruch muss während der Einspruchsfrist bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingereicht werden. Im nächsten Schritt wird der Einspruch geprüft und das Verfahren ggfs. fallen gelassen.
Das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren:
Sollte dem Einspruch nicht stattgegeben werden, leitet die Verwaltungsbehörde die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird oder die Akte dem Richter beim Amtsgericht vorgelegt werden soll. Nach Eingang der Akte beim Gericht beraumt der Richter in der Regel einen Termin zur Hauptverhandlung an. In Ausnahmefällen ist auch eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch den Beschluss möglich bzw. kann das Verfahren zur Nachermittlung der Bußgeldbehörde zurückgegeben werden.
Mein Rat:
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten? Es droht vielleicht sogar ein Fahrverbot? Da gilt es besonnen und mit anwaltlicher Hilfe zu agieren, um Bußen oder Punkten zu entgehen. Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde erfasst worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. Ich prüfe insbesondere auch Zeugenaussagen und ziehe falls nötig Fachleute wie z.B. versierte und spezialisierte Sachverständige bei zB. Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen zur Rate, was mitunter ausschlaggebend für den Erfolg der Verteidigung ist.
Meine Tätigkeit im Verkehrsordnungwidrigkeitenrecht betrifft u.a. nachfolgende Themen:
z.B.
Als erfahrener Verkehrsrechtsanwalt arbeite ich mit qualifizierten Sachverständigen zusammen. Nach einem Bußgeldbescheid überprüft der von mir eingeschaltete Fachmann, ob es z.B. bei der Messung technische Fehler gab oder das Messgerät falsch bedient wurde oder gar die Messanlage falsch arbeitete. Oft entscheidet ein Stundenkilometer über Punkte in Flensburg oder sogar über das gefürchtete Fahrverbot.
Das Beste: In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung meine Gebühren.
Aber auch falls z.B. die Messung stimmen sollte, gibt es aber noch weitere Rettungsmaßnahmen:
Erste Hilfemaßnahmen gegenüber Polizei und Rechtsamt:
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Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online ein Bußgeldverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.
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Nützliche Links im Verkehrsrecht
Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
über die Webseite neelix.de
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