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 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE

Fiat-Abgasskandal  FCA-Abgasskandal

(Fiat, FCA, Stellantis, Iveco)




1.

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA bzw. Stellantis N.V.) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Modelle  sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe ausgestattet. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden.

Beinahe alle Hersteller von Reise- und Wohnmobilen sind in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA bzw. Stellantis N.V.) verwickelt! Die Hersteller setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato, der mit Motoren ausgerüstet ist, die die Abgasreinigung manipulieren!

Laut eines Zeugen-Aufrufs des zuständigen Polizeipräsidiums Frankfurt stehen folgende Diesel-Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) unter begründeten Verdacht:


·                    1,3 Liter Multijet

·                    1,3 Liter 16V Multijet

·                    1,6 Liter Multijet

·                    2,0 Liter Multijet

·                    2,2 Liter Multijet II

·                    2,3 Liter Multijet 

·                    2,3 Liter Multijet II

·                    3,0 Liter Multijet


Zudem sind weitere  Fahrzeuge aus dem Fiat-Konzern, die nach aktuellem Kenntnisstand vom Abgasskandal betroffen sind.


Alfa-Romeo:
159
Brera
Giulia
Giulietta
Mito
Spider
Stelvio

Iveco:
Daily Hi-Matic
Daily 4×4
Eurocargo

Jeep:
Cherokee
Compass
Grand Cherokee
Patriot
Renegade

Fiat:
Fiat 500
Fiat 500 L
Fiat 500 X
Fiat Bravo
Fiat Doblo
Fiat Ducato
Fiat Ducato Minibus
Fiat Fiorino
Fiat Qubo
Fiat Freemont
Fiat Grande Punto
Fiat Idea
Fiat Panda
Fiat Punto
Fiat Scudo
Fiat Sedici
Fiat Talento
Fiat Tipo


Rasches Handeln Ihrerseits ist geboten!


Wenn Sie sich als Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs befinden, müssen Sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen Ihren Händler möglicherweise ansonsten verjähren, da nach zwei Jahren ab Kaufdatum die Möglichkeit eines juristischen Durchsetzung erlischt.

Bei den Ansprüchen gegen die Hersteller werden wahrscheinlich die Ansprüche Ende 2021 verjähren.

Daher mein Rat: Sie sollten nicht weiter abwarten und Ihre Ansprüche sofort prüfen lassen und alsdann geltend machen.



Erfahren Sie mehr über den Dieselskandal bei FCA Italy S.p.A. und Stellantis N.V.:

Neues Gutachten der Deutschen Umwelthilfe zu eklatanten Grenzwertüberschreitungen bei FCA/Fiat – Fiat Ducato Abgasskandal!



2. Top-News:


(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!


Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.


Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. 


Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.
Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.


(update vom 15.02.2023)
Am 21. März 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) das wohl wichtigste Dieselskandal-Urteil des Jahres verkünden. Europas oberste Zivilrichter werden an diesem Tag  die Frage beantworten, ob selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadenersatzansprüche für Diesel-Besitzer bestehen. Von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung könnten  Fahrzeug-Besitzer auch in Deutschland  profitieren, denn der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sah in der Vergangenheit Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal lediglich bei einer sittenwidrigen Schädigung gegeben.


(update vom 10.02.2023)
OLG Celle, Beweisbeschluss vom 18.01.2023, 24 U 268/22
Das Oberlandesgericht will überprüfen lassen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Bürstner City Car 603 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.


(update vom 06.02.2023)
LG München II, Urteil vom 15.12.2022, 13 O 3213/21
Das Landgericht München II hat Fiat im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 8000,- EUR verurteilt für ein bereits weiterverkauftes Wohnmobil der Marke Knaus Boxstar Life 2Be 600 mit Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6 mit Motorkennung: F1AGL411C.


(update vom 02.02.2023)
Das Landgericht Leipzig verurteilte FIAT zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB (Urteil vom 21.12.2022, Az. 09 O 498/22) bei einem Wohnmobil der Marke Fiat/Capron T 69 / T 449 / T 738 mit einem 2,3 l Multijet-Motor Diesel, der die Euro 5 Norm erfüllen soll.


(update vom 25.01.2023)
LG München II, Urteil vom 15.12.2022, 13 O 3212/21
Das Landgericht München II hat die FCA Italy S.p.A. aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt bei einem Wohnmobil der Marke Euramobil PT695 EB mit Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6 mit Motorkennung: F1AGL411C.


(update vom 20.12.2022)
LG Dortmund, Beweisbeschluss vom 10.10.2022, 4 O 286/21
Das Landgericht lässt gutachterlich überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW,2287 cm³, mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411C bei einem Wohnmobil Hymer Tramp SL 704 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.


(update vom 19.12.2022)
OLG Koblenz, Verbraucherfreundlicher Hinweisbeschluss vom 14.11.2022, U 5 1334/22: Dass die Abgasreinigung bei einem Wohnmobil mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, wird aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet.


(update vom 10.12.2022)
Im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (Stellantis) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt eingereicht. Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss – und dafür soll das KBA sorgen.


(update vom 08.11.2022)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.


(update vom 23.08.2022)
OLG München, Verbraucherfreundlicher Hinweisbeschluss vom 03.08.2022, 36 U 3000/22:  Dass die Abgasreinigung bei einem Wohnmobil „Boxstar 600 Solution 4“ des Herstellers Knaus mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS mit Abgasnorm Euro 6b nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, wird aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet. Die Fahrzeuge unterliegen nach Meinung des OLG der „latenten Gefahr eines Rückrufs bzw. eines Widerrufs der Typengenehmigung“.


(update vom 08.08.2022)
Das Bundesgericht in Detroit verurteilte FCA in den USA laut dem Handelsblatt Anfang August 2022 zur Zahlung von rund 300 Millionen Dollar wegen Betrugs bei Emissionsangaben, nachdem FCA im Juni 2022 ein Schuldeingeständnis abgelegt hatte.


(update vom 08.08.2022)
LG Leipzig, Urteil vom 15.07.2022, 3 O 749/21
Das Landgericht Leipzig hat am 15. Juli 2022 gegen FCA ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (Az. 3 O 749/21). Der Kläger kaufte im Juli 2019 das Wohnmobil „Lido M46 SP“ des Herstellers Sun Living. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D. Nach Ansicht des Gerichts ähnelt die Vorgehensweise von Fiat derjenigen von VW im Zusammenhang mit dem Skandalmotor EA 189.


(update vom 26.07.2022)

LG Waldshut-Tiengen, Beweisbeschluss vom 21.06.2022, 1 O 10/22
Das Landgericht Waldshut-Tiengen verlangt vom KBA Auskunft darüber haben, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Hymer Sydney GT60 manipuliert; beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C.


(update vom 19.07.2022)
LG Dortmund, Hinweis-Beschluss vom 26.05.2022, 3 O 172/20
Das Landgericht Dortmund hat in einer Verfügung vom 26. Mai 2020 angekündigt, dass die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg habe. Es geht um ein Carado-WohnmobilsT345.


(update vom 15.07.2022)
LG Erfurt, Beweisbeschluss vom 02.05.2022, 9 O 62/22
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 5b Motorkennung: F1AE3481E bei einem Wohnmobil Capron T58 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.


(update vom 05.07.2022)
LG Bonn, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 2 O 390/21
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus RM 2018 Live Ti 650 MEG über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.


(update vom 23.06.2022)
BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller  Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen  nicht standhalten wird.  Hersteller werden  nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.


(update vom 25.06.2022)
LG Bremen, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 7 O 2016/21
Das Landgericht Bremen will vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber haben, ob und wie der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Roadcruiser von Pössl manipuliert; bBeim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E


(update vom 13.06.2022)
LG Ulm, Beweisbeschluss vom Urteil vom 10.03.2022, 6 O 299/21
Das Landgericht Ulm lässt durch einen Sachverständigen klären, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Exsis T588 von Hymer unter anderem mit einer Zeitschaltuhr manipuliert. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411D.


(update vom 05.05.2022)
LG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2022, 20 O 147/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil „Ayers Rock“ des Herstellers Hymer. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D
.


(update vom 02.05.2022)
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 14.04.2022, 4 O 315/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil des Herstellers Knaus. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 6b ausgestattet.


(update vom 10.04.2022)
LG Detmold, Beweisbeschluss vom 24.03.2022, Az.: 4 O 313/21
Das Landgericht Detmold lässt überprüfen, ob derMotor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus Live TI 650 MF über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.


(update vom 07.04.2022)
LG Landshut, Urteil vom 18.03.2022, 54 O 1306/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert. Der Kläger kaufte im November 2018 das Wohnmobil „367 Mageo Premium“ des Herstellers Challenger. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1AGL411C. Das Gericht verurteilte FCA Schadenersatz zu leisten.


(update vom 28.03.2022)
LG Hechingen, Beweisbeschluss vom 21.02.2022, Az.: 2 O 170/21.
Das Landgericht Hechingen lässt gemäß Beschluss durch ein Sachverständigengutachten prüfen, ob FCA die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils T60 von Sunlight (mit Multijet 2,3 l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 5b, Motorkennung: F1AE3481D) mit einer Zeitabschaltuhr manipuliert hat. Der 2,3 l Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.


(update vom 26.03.2022)
LG Ingolstadt, Beweisbeschluss vom 11.03.2022, 34 O 2081/21
Das Landgericht gibt ein Gutachten in Auftrag; ein Sachverständiger soll klären, ob FCA im Wohnmobil A 7820-2 von Dethleffs mit Multijet 3,0 l mit 180 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E Abschalteinrichtungen wie eine Zeitschaltuhr oder ein Thermofenster im Motor Multijet verwendet wird.


(update vom 18.03.2022)
OLG Köln, Hinweis-Beschluss vom 24.02.2022, 28 U 55/21
Ein Verfahren des Landgerichts Aachen gegen FCA ist inzwischen zweitinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Köln anhängig. Die Richter in Aachen (Az. 12 O 279/21) hatten Fiat in einem Versäumnisurteil zur Rücknahme des Wohnmobils verurteilt. Die Vertreter von FCA argumentierten nun in der Berufung vor dem OLG Köln, dass die Vorwürfe des Klägers nicht „substantiiert“ genug seien. Und weil die Anwälte nur „ins Blaue hinein“ argumentiert hätten, müsste sich Fiat gar nicht in dem Verfahren äußern. In einem Beschluss vom 24.2.2022 verwarf das OLG diese Sichtweise aber. Nach Ansicht des OLG Köln haben sich die Kläger insb. auf Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes gestützt.


(update vom 14.03.2022)
Gutachten im Wohnmobil-Abgasskandal FCA wird eingeholt.
Das Landgericht Hildesheim möchte endlich für Klarheit im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato sorgen. Mit Beweisbeschluss vom 24. Januar 2022 ordnete das Gericht es in einem Fiat-Verfahren an, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung des Fiat-Dieselmotor verwendet wird (Az.: 4 O 63/21). In dem Verfahren geht es um ein Wohnmobil Coral XL Plus 670 SL des Herstellers Adria. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Sachverständige soll klären, ob die Abgasreinigung abgeschaltet wird, wenn der Motor 26 Minuten und 40 Sekunden läuft und so die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert wird. Zudem soll der Sachverständige prüfen, ob ein Thermofenster zum Einsatz kommt, durch das die Abgasreinigung außerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors verringert wird.


(update vom 20.02.2022)
LG Ravensburg, Urteil vom 31.01.2022, 2 O 114/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich in Landau verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2014 das Wohnmobil „Advantage 6511“ des Herstellers Dethleffs, welches mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor ausgestattet ist.


(update vom 18.02.2022)
Das Landgericht Meiningen hat im Diesel-Abgasskandal von FCA im Januar 2022 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. 1 O 452/21) gefällt! Dabei handelt es sich nicht um ein sogenanntes Versäumnisurteil. FCA bzw. Fiat hat sich verteidigt und zur Klage geäußert. Der Kläger kaufte im Januar 2019 das gebrauchte Wohnmobil „Nexxo T 660“ des Herstellers Bürstner. Das Wohnmobil ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit der Euronorm 5b ausgestattet. Das Gericht verurteilte die FCA Italy S.p.A. aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.


(update vom 24.01.2022)
Das Landgericht Kleve hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis  am 27. September 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 2 O 69/21) gefällt. Die Beklagte hat  sich bisher noch nicht einmal zur Klage zu geäußert. Der Kläger hatte im Jahr 2019 ein gebrauchte Wohnmobil „Carabus 631 ME“ des Herstellers Weinsberg für ca. 36.000 EUR gekauft. Das Fahrzeug beruht auf dem  Basisfahrzeug Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor mit 130 PS der Euronorm 5b (Motorkennung lautet: F1AE3481D).

(update vom 18.01.2022)

Weiterer Erfolg: Das Landgericht Landau hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis  am 6. Dezember 2021 ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil (Az. 2 O 169/21) gefällt.  Der Kläger kaufte im November 2015 das gebrauchte Wohnmobil „V 600 G“ des Herstellers Pilote für 47.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E.· Das Landgericht folgte dem Antrag des Klägers und verurteilte FCA aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz.


(update vom 20.12.2021)

Das Landgericht Limburg hat im Diesel-Abgasskandal von Stellantis (FCA) am 3. Dezember 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 1 O 404/21) gefällt. Der Kläger kaufte im Juni 2019 das Wohnmobil „Virginia“ des Herstellers Miller, wobei das Fahrzeug mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet ist mit  Motorkennung F1AGL411C.​


(update vom 10.10.2021)

Das Landgericht  Stade verpflichtete am 20. September 2021 Stellantis (FCA) zur Zahlung von Schadensersatz (Az. 2 O 121/21) per Versäumnisurteil bei einem Wohnmobil Matrix 670 SL des Herstellers Adria. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 5 ausgestattet. Motorkennung: F1AE3481E


(update vom 29.09.2021)

Das Landgericht Heilbronn verpflichtete am 21. September 2021 Stellantis (FCA) zur Zahlung von Schadensersatzaufgrund sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung im Sinne von § 826 BGB (Az. 11 O 13/21) für das Wohnmobil „Chic E line I 49“ des Herstellers Carthago für 107.800 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5 ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E


(update vom 19.07.2021)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 09.07.2021 ein  Versäumnisurteil gegen Stellantis (FCA) gefällt bei einem Wohnmobil Sun Ti 650 MF Platinum Selection von Knaus aufgrund sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung im Sinne von §826 BGB (Az. 19 O 737/21).


(update vom 28.04.2021)

Im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler Automobiles (Stellantis) haben Untersuchungen an einem Euro-6b-Motor enorme Abweichungen von den gesetzlichen NOx-Abgaswerten ergeben. Der Fiat 2.3l-Multijet2-Motor mit 130 PS ist in einem Wohnmobil verbaut. Wie das ARD-Magazin Plusminus am 21. April 2021 berichtete, ergaben die durchschnittlichen Messungen des Stickoxidausstoßes einen Wert von 1.520 mg/km – erlaubt sind bei der Abgasnorm Euro 6 für das Fahrzeug aber nur 125 mg/km. Damit überschreitet das Fahrzeug den Grenzwert durchschnittlich um den Faktor 12,2, was auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hinweist.


(update vom 08.04.2021)

Iveco-Rückruf beim Wohnmobil-Abgasskandal

Der Rückruf vom 5. Februar 2021 mit der KBA-Nummer 010493 lautet: „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“. Letztlich muss ein Software-Update aufgespielt werden um wohl eine Abschalteinrichtung zu entfernen. Betroffen von dem behördlich noch nicht verpflichtenden Rückruf ist der Transporter Daily von Iveco der Baujahre 2015 bis 2019. Iveco-Rückruf beim Wohnmobil-Abgasskandal.


(update vom 16.01.2021)

Der Dieselskandal erreicht Wohnmobile mit Motoren der Daimler AG! 

Nachdem bereits Wohnmobile mit Motoren von FIAT und IVECO in den Focus staatsanwaltlicher Ermittlungen rückten, sind auch immer mehr Luxuswohnmobile von Herstellern wie zum Beispiel Benimar, Bürstner, LeVoyageur, Pilote, LMC Serie Dominant 560K oder die Hymer StarLine, MasterLine, B-Klasse auf der Basis des Vito, Sprinter Marco Polo DE 22 LA 140 kW und Actros vom Dieselskandal rund um den Mercedes-Dieselmotor des Typs OM 651 wahrscheinlich betroffen.

Denn das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.. 7 u 35/20) gegen die Daimler AG hat bestätigt, dass der Dieselskandal Wohnmobile mit Mercedes-Benz-Motoren endgültig erreicht hat.


(update vom 14.01.2021)

Nach Angaben der Ermittler sind in Deutschland bei FCA (nunmehr: Stellantis) mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter viele Wohnmobile!


(update vom 14.12.2020)

Die Ergebnisse sind einfach nur erschreckend:

Wohnmobile der Hersteller Pilote und Dethleffs, die mit Fiat-Ducato-Motoren ausgerüstet sind, überschreiten ganz erheblich die gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Stickoxide! Die Fahrzeuge mit der Euroabgas-Norm 5 überschreiten den Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das nahezu 10- bzw. 7-fache!  Das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte im November 2020 zwei Reisemobile testen lassen.


(update vom 23.10.2020)

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Wohnmobile sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe ausgestattet. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden.


(update vom 02.10.2020)

​Im Diesel-Abgasskandal des Fiat-Imperiums ist auch das Unternehmen Iveco betroffen. Der auf Nutzfahrzeuge spezialisierte Autobauer bedient mit seinen Modellen auch den Wohn- und Reisemobilmarkt. Doch nicht nur in eigenen Campern finden sich die unter Verdacht stehenden Iveco-Dieselmotoren. Motoren von Iveco werden in Mobilen von zahlreichen namhaften Reisemobilanbietern wie Concorde, Dethleffs, Protec oder Carthago verbaut. Den Verbrauchern droht im Abgasskandal von Fiat-Iveco ein enormer Schaden.


3. Betroffene Fahrzeuge


Fiat bzw. FCA:

Welche Hersteller von Wohn- und Reisemobilen verwenden Motoren von Fiat?


Viele Hersteller beziehen von Fiat bzw. FCA Fahrgestell und Motor. Auf der Website www.fiatcamper.de befinden sich links zu Herstellern zu Reise- und Wohnmobilen.

·                                Adria

·                                Arca

·                                Autostar

·                                Autotrail

·                                Bavaria

·                                Benimar

·                                Bürstner

·                                Campereve

·                                Cardo

·                                Caravans international

·                                Carthago

·                                Challenger

·                                Chausson

·                                Clever

·                                Concorde

·                                Dethleffs

·                                Elnagh

·                                Eura Mobil

·                                Fleurette

·                                Font Vendome

·                                Forster

·                                Frankia

·                                Hobby

·                                Hymer

·                                Hymer Car

·                                Itineo

·                                Joint

·                                Kabe

·                                Karmann

·                                Knaus

·                                Laika

·                                La Strada

·                                Le Voyageur

·                                LMC

·                                McLouis

·                                Mobilvetta

·                                Morelo

·                                Niesmann & Bischoff

·                                Notin

·                                Phoenix

·                                Pilote

·                                PLA

·                                Pössel

·                                Rapido

·                                Rimor

·                                Roller Team

·                                Sunlight

·                                Sunliving

·                                Swift

·                                Weinsberg

·                                Westfalia

·                                Wingamm


Iveco:

Welche Hersteller von Wohn- und Reisemobilen verwenden Motoren von Iveco?


Vom  Abgasskandal im Fiat-Imperium ist auch das Unternehmen Iveco erfasst.  Der Nutzfahrzeug-Hersteller produziert Motoren auch für Wohn- und Reisemobile. Iveco ist Teil von CNH Industrial. Und CNH gehört zum Imperium der italienischen Familie Agnelli, die Fiat gegründet hat.

Viele Hersteller beziehen von Iveco Fahrgestell und Motor.  Damit stehen die Modelle mit Iveco-Motoren unter Verdacht, die EU-Abgasnormen nicht einzuhalten.


·                                Bimobil

·                                Bocklet

·                                Carthago

·                                Concorde

·                                Dethleffs

·                                Dopfer

·                                Form IT

·                                Kerkamm

·                                Laika

·                                Morelo

·                                Niesmann & Bischoff

·                                Notin

·                                Pilote

·                                Le Voyageur

·                                Phoenix

·                                Protec

·                                Swift

·                                Woelcke


4. Kontaktieren Sie mich noch heute!



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1. Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail fachanwalt-xanten@t-online.de


Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige:


Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert?

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Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail übermitteln:


  • Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
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  • ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  • ggfs. Rechtsschutzversicherungpolice



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  • Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung


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5. Terminsvertretung im Dieselskandal