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 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE

Verkehrszivilrecht    Unfallregulierung 

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RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel. 02801 9836778
Fax 02801 9836779
Mittelstr. 8 a
46509 Xanten
fachanwalt-xanten@t-online.de


"Verkehrsunfall gehabt? 

Ich helfe Ihnen!"

 

                       UNFALLREGULIERUNG

  • Ich bin ein verlässlicher Partner für Privatpersonen, Firmen und auch für Autohäuser und Werkstätten.
  • Ich kläre alle rechtlichen Fragen und fordere alle Schadenspositionen von der Versicherung.
  • Damit entlaste ich Sie als den Geschädigten und auch die Mitarbeiter in Werkstätten und in Autohäusern.
  • Die gegnerische Versicherung muss meine Gebühren in der Regel übernehmen.


-> mehr Infos für Autohäuser


Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gerne  zur Verfügung im nachfolgenden verkehrsrechtlichen Bereich:  


 

1. Unfall-Schadenmanagement:  


Ich übernehme für Sie - falls dies von Ihnen gewünscht wird - die gesamte Unfallabwicklung komplett aus einer Hand:


  • rechtliche Beratung (auch kostenloser Zu-Haus-Service bei Ihnen möglich)
  • außergerichtliche u. gerichtliche Vertretung
  • Durchführung des Schriftverkehrs mit der Haftpflichtversicherung sowie mit der Polizei, Ärzten und Zeugen
  • die Einschaltung eines versierten und spezialisierten Kfz-Gutachters/Kfz-Sachverständigen zur Schadensfeststellung (kostenloser Vor-Ort-Service)
  • die Ermittlung der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

   

2. Die Unfall- bzw. Schadensregulierung betrifft u.a. folgende Themen: 


  •  Reparatur
  •  Fahrzeugschaden
  •  fiktive und konkrete Abrechnung
  •  Nutzungsausfall 
  •  Mietwagen
  •  Wertminderung
  •  Wiederbeschaffungswert 
  •  Restwert 
  •  Fahrradunfall 
  •  Motorradunfall 
  •  Autounfall 
  •  Lkw-Unfall
  •  Auslandsunfall
  •  Unfall mit ausländischem Unfallgegner 
  •  Sachverständigenkosten
  •  Personenschaden
  •  Schmerzensgeld 
  •  Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren 
  •  Kapitalzahlung 
  •  Rente 
  •  Rehabilitation Schwerverletzter 
  •  Rehamanagement 
  •  Haushaltsführungsschaden bei Verletzung und im Todesfall
  •  Schadenberechnung einer Ersatzkraft 
  •  Vermehrte Bedürfnisse 
  •  Erwerbsschaden

 

  

3. Wichtige Verhaltenstipps für Sie am Unfallort:


  • Grds. die Polizei bei einem unverschuldeten Unfall hinzuziehen!
  • Beweise selber umfassend sichern (Fotos, Zeugendaten, Unfallgegnerdaten, Kennzeichen)!
  • Kein Schuldeingeständnis abgeben!
  • Nicht am Unfallort Verwarnungsgelder zahlen! (1 Woche Zeit zur Überprüfung)
  • Unfallprotokoll der Polizei sofort auf Richtigkeit kontrollieren!

   

4. Wie ich Ihnen helfen kann:


Ich prüfe, welche Schäden und in welchem Umfang Sie diese ersetzt erhalten.

Ich sage Ihnen, welche Belege für die Durchsetzung Ihrer Schadenspositionen benötigt werden und benenne Ihnen, falls dies gewünscht  wird,  kompetente Schadenspartner. Ich korrespondiere mit den Versicherungen, um Ihre Ansprüche umfassend zu wahren. Ich sorge für eine schnellstmögliche Abwicklung.

 

Mein Tipp: Die Unfallregulierung nie selbst durchführen, da ansonsten bares Geld verschenkt wird! Aber auch Finger weg von der parteiischen Schadensregulierung durch Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung!

 

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schadenersatz ist für den unschuldig Geschädigten eines Verkehrsunfalls in der Regel völlig kostenlos!!

 

 

  

  

Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht


Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online  einen Unfall etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.


 

 

 

 

 

Nützliche Links im Verkehrsrecht


 
 

www.ace.de


 

www.ace-lenkrad.de

 

captain-huk.de

 

verkehrsanwaelte.de Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV