▐ ≡
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Olaf Lamottke
Direktkontakt
Tel. 02801 9836778
Fax 02801 9836779
Mittelstr. 8 a
46509 Xanten
fachanwalt-xanten
@t-online.de
Verkehrszivilrecht Unfallregulierung
"Verkehrsunfall gehabt?
Ich helfe Ihnen garantiert!"
Unfall-Schadenmanagement:
Ich übernehme für Sie - falls dies von Ihnen gewünscht wird -
die gesamte Unfallabwicklung komplett aus einer Hand:
Die Unfall- bzw. Schadensregulierung betrifft u.a. folgende Themen:
z.B.
Wichtige Verhaltenstipps für Sie am Unfallort:
Wie ich Ihnen helfen kann:
Ich prüfe, welche Schäden und in welchem Umfang Sie diese ersetzt erhalten.
Ich sage Ihnen, welche Belege für die Durchsetzung Ihrer Schadenspositionen benötigt werden und benenne Ihnen, falls dies gewünscht wird, kompetente Schadenspartner. Ich korrespondiere mit den Versicherungen, um Ihre Ansprüche umfassend zu wahren. Ich sorge für eine schnellstmögliche Abwicklung.
Mein Tipp: Die Unfallregulierung nie selbst durchführen, da ansonsten bares Geld verschenkt wird! Aber auch Finger weg von der parteiischen Schadensregulierung durch Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung!
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schadenersatz ist für den unschuldig Geschädigten eines Verkehrsunfalls in der Regel völlig kostenlos!!
Aktuelle Urteile:
Ersatz der Verbringungskosten und der Fahrzeugwäsche |
Das Amtsgericht Coburg hat durch Urteil vom 28.10.2019 – Az.: 15 C1423/19 – entschieden, dass die Verbringungskosten in voller Höhe zu erstatten sind. Die beklagte Versicherung darf nicht ohne nähere Begründung und unabhängig von unterschiedlichen örtlichen Kostenstrukturen mit einem Nettobetrag von 80 € regulieren. Auch die Kosten für die Autowäsche sind zu ersetzen, da es sich erschließt, dass das Fahrzeug vor dem Lackiervorgang gewaschen werden muss. |
Ersatz der Verbringungskosten
Das Amtsgericht Kiel vertritt in seinem Urteil vom 8.7.2019 – 116 C 58/19 – die Auffassung, dass die Verbringungskosten zu ersetzen sind. Wenn der Schaden konkret abgerechnet wird, genügt der Geschädigte grundsätzlich seiner Darlegungslast durch Vorlage der Rechnung. Die Rechnung hat Indizwirkung dafür, dass der Reparaturaufwand erforderlich war. Dem Geschädigten ist nicht zuzumuten, eine Werkstatt auszuwählen, die keine externe Lackiererei benötigt. Noch weniger verlangen kann man von ihm, dass er ohne weiteres erkennen kann, dass die Verbringungskosten höher wären als woanders. |
´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´
Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online einen Unfall etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.
´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´
Nützliche Links im Verkehrsrecht
verkehrsanwaelte.de Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
copyright Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Fachanwaltskanzlei Verkehrsrecht
▐ ≡
Kanzlei Xanten
Rechtsanwalt
Olaf Lamottke
Tel. 02801 9836778
Fax 02801 9836779
Mittelstr. 8 a
46509 Xanten
fachanwalt-xanten@t-online.de