Fahrverbot vermeiden:
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten? Es droht ein Fahrverbot? Da gilt es besonnen und mit anwaltlicher Hilfe zu agieren, um Bußen oder Punkten zu entgehen.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde erfasst worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen.
Fahrverbot Xanten
Das Fahrverbot bezeichnet eine zeitweise Entziehung des Führerscheins. Hier darf der Betroffene für eine bestimmte Zeit kein Fahrzeug führen (1 bis max. 3 Monate). Er bekommt den Führerschein danach wieder von der Behörde ausgehändigt.
Ein Verkehrsverstoß, der mit 2 Punkten geahndet wird, zieht automatisch ein Fahrverbot nach sich. Es gibt jedoch keine grundsätzliche Regelung, ab welcher Bußgeldhöhe Punkte verhängt werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Tat die Sicherheit des Verkehrs gefährdet oder nicht.
1. Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsverstoß
2. Fahrverbot nach Sicherheitsabstandsverstoß
3. Fahrverbot nach Rotlichtverstoß
4. Fahrverbot wegen Alkohol
Hier spielt generell alleine die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Rolle. Wann ein Fahrverbot bei einer Abstandsmessung droht, erläutern die folgenden Tabellen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften droht Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h ein hohes Bußgeld, bis zu 2 Punkte in Flensburg und - je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war - ein bis zu 3 Monaten dauerndes Fahrverbot.
Achtung: Bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h in einem Jahr droht ebenfalls ein Fahrverbot von 1 Monat!
Geschwindigkeit-überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| |||
31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 200 €
|
2
|
1 Monat |
51 – 60 km/h | 280 €
|
2
|
2 Monate |
61 – 70 km/h | 480 €
|
2
|
3 Monate |
über 70 km/h | 680 €
|
2
|
3 Monate |
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| |||
41 – 50 km/h | 160 €
|
2
|
1 Monat |
51 – 60 km/h | 240 €
|
2
|
1 Monat |
61 – 70 km/h | 440 €
|
2
|
2 Monate |
über 70 km/h | 600 €
|
2
|
3 Monate |
§ 4 Abs. 1 StVO bestimmt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch in den Fällen hinter ihm gehalten werden kann, in denen plötzlich gebremst wird. Für die Bestimmung des erforderlichen Sicherheitsabstandes gilt die Faustformel, dass allgemein als erforderlicher Sicherheitsabstand der halbe Tachoabstand gilt. Wann ein Fahrverbot bei einer Abstandsmessung droht, erläutern die folgenden Tabellen.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
3. Fahrverbot nach Rotlichtverstoß
Verstoß |
Bußgeld
|
Punkte
|
Fahrverbot
|
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung |
200 € | 2 |
1 Monat |
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 |
1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren | 200 € | 2 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung | 360 € |
2 | 1 Monat |
4.1 Wer die Grenze von 0,5 Promille überschreitet, dem droht ein Fahrverbot.
Wie lange das Fahrverbot angeordnet wird und wie hoch das jeweilige Bußgeld ausfällt, ergibt sich aus der Häufigkeit und der Schwere des Verstoßes und gliedert sich wie folgt:
Beim 1. Mal: 500 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Beim 2. Mal: 1000 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Beim 3. Mal: 1500 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
4.2 ACHTUNG! Entziehung der Fahrerlaubnis droht:
Wer die Grenze von 1,09 Promille überschreitet, dem droht insb. neben Punkten, Freiheits- und/oder Geldstrafe die mindestens 6- monatige Entziehung der Fahrerlaubnis und zudem ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten.
Wer die Grenze von 0,3 Promille überschreitet, dem droht bei Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss insb. neben Punkten, Freiheits- und/oder Geldstrafe die mindestens 6- monatige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
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