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 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE


 

Fahrverbot verhindern


Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht  stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung im nachfolgenden verkehrsrechtlichen Bereich: 

   

Fahrverbot vermeiden: 


Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten?  Es droht ein Fahrverbot? Da gilt es besonnen und mit anwaltlicher Hilfe zu agieren, um Bußen oder Punkten zu entgehen. 


 

Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 


 

Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde erfasst worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. 

Fahrverbot Xanten 
 

Das Fahrverbot (Definition): 

Das Fahrverbot bezeichnet eine zeitweise Entziehung des Führerscheins. Hier darf der Betroffene für eine bestimmte Zeit kein Fahrzeug führen (1 bis max. 3 Monate). Er bekommt den Führerschein danach wieder von der Behörde ausgehändigt. 


Ein Verkehrsverstoß, der mit  2 Punkten geahndet wird, zieht automatisch ein Fahrverbot nach sich. Es gibt jedoch keine grundsätzliche Regelung, ab welcher Bußgeldhöhe Punkte verhängt werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Tat die Sicherheit des Verkehrs gefährdet oder nicht. 



Gründe für die Verhängung eines Fahrverbots können insb. sein:

1.       Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsverstoß

2.       Fahrverbot nach Sicherheitsabstandsverstoß

3.       Fahrverbot nach Rotlichtverstoß   

4.       Fahrverbot wegen Alkohol


1. Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Hier spielt generell alleine die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Rolle. Wann ein Fahrverbot bei einer Abstandsmessung droht, erläutern die folgenden Tabellen.


1.1 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

Innerhalb geschlossener Ortschaften droht  Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h  ein hohes Bußgeld, bis zu 2 Punkte in Flensburg und - je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war - ein bis zu 3  Monaten dauerndes Fahrverbot.


Achtung: Bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h in einem Jahr droht ebenfalls ein Fahrverbot von 1 Monat!

Geschwindigkeit-überschreitung

Bußgeld

Punkte

    Fahrverbot 

  




31 – 40 km/h

          160 €

             2

       1 Monat

41 – 50 km/h

          200 €

  

  

             2

  

  

            1 Monat

51 – 60 km/h

          280 €

  

  

             2

  

  

           2 Monate

61 – 70 km/h

          480 €

  

  

             2

  

  

           3 Monate

über 70 km/h

          680 €

  

  

            2

  

  

           3 Monate



1.2 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften droht  ab einer Geschwindigkeits-überschreitung von 41 km/h außerorts ein hohes Bußgeld, es fallen 2 Punkte und je nach Fall ein  bis zu 3  Monaten dauerndes Fahrverbot an.


Überschreitung

Bußgeld

Punkte

     Fahrverbot

   




41 – 50 km/h

          160 €

  

  

            2

  

  

             1 Monat

51 – 60 km/h

          240 €

  

  

            2

  

  

             1 Monat 


61 – 70 km/h

          440 €

  

  

            2

  

  

             2 Monate 

über 70 km/h

          600 €

  

  

            2

  

  

             3 Monate



2. Fahrverbot nach Abstandsverstoß


§ 4 Abs. 1 StVO bestimmt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch in den Fällen hinter ihm gehalten werden kann, in denen plötzlich gebremst wird. Für die Bestimmung des erforderlichen Sicherheitsabstandes gilt die Faustformel, dass allgemein als erforderlicher Sicherheitsabstand der halbe Tachoabstand gilt. Wann ein Fahrverbot bei einer Abstandsmessung droht, erläutern die folgenden Tabellen.


Sicherheitsabstandsverstoß bei mehr als 100 km/h:

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Abstand   weniger als 3/10 des halben Tachowertes

         160 €

           2

1   Monat

Abstand   weniger als 2/10 des halben Tachowertes

        240 €

           2

2  Monate

Abstand   weniger als 1/10 des halben Tachowertes

        320 €

           2

3  Monate

Sicherheitsabstandsverstoß bei mehr als 130 km/h:

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Abstand   weniger als 3/10 des halben Tachowertes

         240 €

2

1 Monat

Abstand   weniger als 2/10 des halben Tachowertes

        320 €

2

2 Monate

Abstand   weniger als 1/10 des halben Tachowertes

       400 €

2

3 Monate



3. Fahrverbot nach Rotlichtverstoß

Wenn die Ampel vor dem Überfahren mehr als eine Sekunde Rotlicht gezeigt hat, liegt von ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. In der Regel kommt es zu einem einmonatigen Fahrverbot, einer Geldbuße von mindestens 200 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister







Verstoß



      

     

      

        

      



     Bußgeld 

     

       

        

     

        

       

      


    

     Punkte 


         

   

     

    


    

        Fahrverbot     


        

       

Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung

       

             200 €


                 2

       

      1 Monat         

Ampel bei „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung


            240 €


                 2

       

          1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren


            200 €


                 2


          1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Gefährdung


            320 €


                 2


          1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung


           360 €

  

                 2


          1 Monat



4. Fahrverbot wegen Alkohol

4.1 Wer die Grenze von 0,5 Promille überschreitet, dem droht ein Fahrverbot.

Wie lange das Fahrverbot angeordnet wird und wie hoch das jeweilige Bußgeld ausfällt, ergibt sich aus der Häufigkeit und der Schwere des Verstoßes und gliedert sich wie folgt:


Beim 1. Mal:   500 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Beim 2. Mal: 1000 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Beim 3. Mal: 1500 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot


4.2 ACHTUNG! Entziehung der Fahrerlaubnis droht:


Wer die Grenze von 1,09 Promille überschreitet, dem droht insb. neben Punkten, Freiheits- und/oder Geldstrafe die  mindestens 6- monatige Entziehung der Fahrerlaubnis und zudem ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten.


Wer die Grenze von 0,3 Promille überschreitet, dem droht bei Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss insb. neben Punkten, Freiheits- und/oder Geldstrafe die  mindestens 6- monatige Entziehung der Fahrerlaubnis.



Absehen von einem Fahrverbot

Falls nicht bereits Messfehler oder sonstige Gründe das Fahrverbot (Verfahrensfehler) beseitigen können, sind im Einzelfall besondere Umstände abzuwägen und individuell zu beurteilen. So wird häufig von einem Fahrverbot abgesehen werden können, wenn z.B. der betroffene Fahrer dadurch seinen Arbeitsplatz verlieren würde bzw. erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat . Ein anderes Argument gegen das Fahrverbot kann sein, dass nur eine abstrakte, aber keine konkrete Gefährdung für den Straßenverkehr ausging, weil das Tatereignis z.B. nachts in einem ländlichen Bereich stattfand




 

 

 


 

Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online ein Bußgeldverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie die Email-Adresse 

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