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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Olaf Lamottke
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Abstandsverstoß auf der Autobahn
Halber Tachowert ist der richtige Sicherheitsabstand.
Man sollte sich als Faustregel merken, dass der richtige Sicherheitsabstand dem halben Tachowert entspricht.
Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug also mindestens 60 Meter betragen. Die Polizei wird tätig, sobald der Abstand nur noch die Hälfte dieses sogenannten Werts beträgt. Hält man also weniger als 30 Meter Abstand zum Vordermann, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Zu einem Fahrverbot aufgrund eines Abstandsverstoßes kann es kommen, wenn der Fahrer den Abstand zum Vordermann auf 3/10 des halben Tachowerts verringert.
Nachfolgende Tabelle liefert eine Übersicht des Strafmaßes bei Abstandsunterschreitungen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.
Abstand | Bußgeld | Punkte | Monate Fahrverbot | |
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
|
4/10 des halben Tachowertes | 100 €
|
1
|
- |
|
3/10 des halben Tachowertes | 160 €
|
1
|
- |
|
2/10 des halben Tachowertes | 240 €
|
1
|
- |
|
1/10 des halben Tachowertes | 320 €
|
1
|
- |
|
Abstand weniger als | Bußgeld | Punkte | Monate Fahrverbot | |
5/10 des halben Tachowertes | 75 € |
1 | - |
|
4/10 des halben Tachowertes | 100 €
|
1 | - |
|
3/10 des halben Tachowertes | 160 €
|
2 | 1 |
|
2/10 des halben Tachowertes | 240 €
|
2 | 2 |
|
1/10 des halben Tachowertes | 320 €
|
2 | 3 |
|
Abstand weniger als | Bußgeld | Punkte | Monat(e) Fahrverbot | |
5/10 des halben Tachowertes | 100 €
|
1 | - |
|
4/10 des halben Tachowertes | 180 €
|
1 | - |
|
3/10 des halben Tachowertes | 240 €
|
2
|
1 |
|
2/10 des halben Tachowertes | 320 €
|
2
|
2 |
|
1/10 des halben Tachowertes | 400 €
|
2
|
3 |
|
Für die Feststellung von Abstandsmessungen bedienen sich die Behörden unterschiedlicher Messverfahren.
So gibt es:
das Brückenabstandsmessverfahren,
das Video-Abstandsmessverfahren,
das Police-Pilot-System (PPS) und
Messung durch Polizeibeamte ohne technische Geräte
Bei dem Brückenabstandsmessverfahren werden entweder das Traffipax- oder das Distanova-Verfahren angewendet. Bei beiden Verfahren werden zunächst im Fernbereich das Abstandsverhalten und die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs festgestellt. Im Auswertungsbereich, dem sog. Nahbereich wird dann anhand der Fahrbahnmarkierungen die gefahrene Geschwindigkeit mit Stoppuhr oder Fotos festgestellt. Möglicher Angriffspunkt ist hier z.B. ein fehlender Sicherheitsabschlag, der bei 15 % von dem in 0,8 Sekunden zurückgelegten Fahrweg der Fahrzeuge liegen sollte.
Bei dem Video-Abstands-Messverfahren (VAMA) kommt eine technische Messanlage zum Einsatz, die auf einer Brücke aufgebaut wird. In der Messanlage gibt es Kameras, die den vorbeifahrenden Verkehr aufzeichnen. Die eine Kamera nimmt den Verkehr im sog. Fernbereich auf, die andere ist auf den Nahbereich eingestellt. Beide Aufzeichnungen werden später zusammengesetzt und es wird dann anhand von Standbildern die eingeblendete Messzeit abgelesen. Dann wird die Zeitdifferenz zwischen der Aufzeichnung des Fernbereichs und der des Nahbereichs ermittelt und so der Abstand eines Fahrzeug zum Vorausfahrenden in Sekunden errechnet. Anhand der gefahrenen Geschwindigkeit kann dann wiederum der Abstand in Meter umgerechnet werden. Bei diesem Videoabstandsmessverfahren muss überprüft werden,
ob es Anhaltspunkte für eine nicht korrekte oder nicht verwendbare Messung gibt.
Beim Police-Pilot-System (PPS) wird aus einem fahrenden Zivilfahrzeug der Polizei eine Videoüberwachung angefertigt. Dieses System kommt auch im Bereich der Geschwindigkeitsübertretungen zum Einsatz. Es wird die Geschwindigkeit und die Länge der zurück gelegten Strecke gemessen und die jeweilige Situation bezüglich des vorausfahrenden Fahrzeugs aufgenommen. Da der jeweilige Abstand bei diesem Verfahren jedoch nicht elektronisch gemessen, sondern nach Auswertung des Videobandes händisch errechnet werden muss, müssen Auswertung und Berechnung verständlich und widerspruchsfrei von den Behörden, bzw. dem entscheidenden Gericht dargelegt werden.
Bei einer Messung des Sicherhietsabstands durch Polizeibeamte ohne technische Geräte wird entweder durch Nachfahren oder durch Vorfahren des (Zivil-) Fahrzeugs durch Beobachtung des Polizeibeamten die Abstandsunterschreitung festgestellt. Ein möglicher Angriffspunkt ist anzweifeln, dass hier eine sichere Feststellung des genauen Abstands wegen eingeschränkter Sicht des Polizisten (Blickfeldverdeckung, Witterungsverhältnisse usw.), wegen nicht ausreichender Wegstrecke oder Zeit, wegen inkonstanten Abstand überhaupt möglich war. Hier ist es wichtig, durch Akteneinsicht die Erfahrung des Polizeibeamten und eventuelle Schulungen festzustellen. Nicht selten bieten sich hier gute Ansatzpunkte für eine Verteidigung. Auch der Abstand des Polizeifahrzeugs zum beobachteten Betroffenen ist immer wieder Gegenstand von Fehlerquellen.
Generell ergeben sich zudem weitere Angriffspunkte gegen die Sicherheits-Abstandsmessung:
Wie auch bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen kann im bußgeldrechtlichen Bereich der Abstandsunterschreitungen die im Bußgeldbescheid zu Grunde gelegte Messung durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Erste Hilfemaßnahmen gegenüber Polizei und Rechtsamt:
Keine Selbstbeschuldigung!
Keine Spontanerklärungsversuche!
Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger!
Keine sofortige Zahlung eines Verwarnungsgeldes! (1 Woche Zeit zur Überprüfung)
Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online ein Bußgeldverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.
Nützliche Links im Verkehrsrecht
Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
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