7Fortbildungsbescheinigungen
im Verkehrsrecht 2021
RAK Hamm DAV
5Fortbildungsbescheinigungen
im Verkehrsrecht 2022
RAK Hamm DAV
▐ ≡
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Olaf Lamottke
Direktkontakt
Tel. 02801 9836778
Fax 02801 9836779
Mittelstr. 8 a
46509 Xanten
fachanwalt-xanten
@t-online.de
Aktuelle Urteile im Bussgeldrecht
NEWSLETTER 14/2022 – 07. September 2022
Bei der Blitzersäule Traffi SDtarS350 müssen vor Inbetriebnahme alle Eichmarken kontrolliert werden!
Das AG Stade hat durch Urteil vom 23.09.2022 – 34 OWi 2530 JS 28725/20 – entschieden, dass bei einem automatisierten Geschwindigkeitsmessverfahren die ordnungsgemäße Funktionsweise des Gerätes zum Tatzeitpunkt nachzuweisen ist. Dazu ist ein Eichnachweis in der Gestalt zu erbringen, dass das Gerät geeicht war, die Eichung zum Zeitpunkt der Messung gültig war und das Gerät nach der Eichung bis zum Zeitpunkt der Messung nicht verändert wurde. Der Eichnachweis wurde nicht erbracht, denn vor Inbetriebnahme müssen alle Eichmarken kontrolliert werden, auch wenn dafür das Gerät jedes Mal aus der Einrichtung ausgebaut werden muss.
AG-Stade-34-OWi-2530-Js-28725-09-21.pdf
Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt höheres Bußgeld
Das Amtsgericht Frankfurt am Main meint: Bei Rotlichtverstößen mit einem SUV kann eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen sein. |
Der Betroffene fuhr in Frankfurt mit seinem SUV, das von seiner Bauart dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt, in die durch Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzung ein. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits länger als 1,1 Sekunden. Das AG sah aufgrund der besonderen Fahrzeugbeschaffung im konkreten Fall eine Erhöhung der hierfür durch den geltenden Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße. Diese sei durch die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs gerechtfertigt, dessen kastenförmige Bauweise und erhöhte Frontpartie das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöhe.
AG Frankfurt a. M., Urteil vom 3.6.2022, 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22, PM 6/22
▐ ≡
Fachanwaltskanzlei Verkehrsrecht
Kanzlei Xanten
Rechtsanwalt
Olaf Lamottke
Direktkontakt
Tel. 02801 9836778
Fax 02801 9836779
Mittelstr. 8 a
46509 Xanten
fachanwalt-xanten@t-online.de