≡      
 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE

BMW-Abgasskandal 


Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke Ansprüche im BMW-Dieselskandal durchsetzen! 




1. Top-News!

(update vom 21.02.2024)
Das KBA hat mit Bescheid vom 20.02.2024 am BMW X3  xDrive20d  2,0 l Diesel Euro 5 mit Motor N47D20 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes eine Unzulässigkeit vorliegt.


(update vom 03.02.2024)
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab am 24.01.2024 bekannt, an BMW-Fahrzeugen unerlaubt hohe Abgasmessungen festgestellt und deshalb ein förmliches Verfahren gegen die BMW AG eingeleitet zu haben. Insider gehen davon aus, dass es noch in diesem Jahr zu Rückrufen zahlreicher BMW-Modelle im BMW-Abgasskandal kommt.
Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben ergeben, dass auch BMW-Fahrzeuge so konzipiert wurden, dass diese nur während amtlicher Abgastests sauber wirken und im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Die DUH hat bei Messungen an BMW-Fahrzeugen sogar den höchsten, jemals von der Umwelt-Organisation gemessenen Abgaswert festgestellt. So stieß ein 5er BMW bei den Abgastests der DUH 5.847 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus, was dem 32-fachen des für dieses Fahrzeug geltenden Euro 5 Grenzwerts entspricht. Bei einem 3er BMW, der unter der Umweltnorm Euro 6 zugelassen wurde, haben die Experten der DUH zudem einen Abgasausstoß in Höhe von 3.934 mg NOx/km festgestellt. Dieser Wert liegt fast 50-Mal über dem zulässigen Grenzwert für diese Abgasnorm. Tatsächlich sind wohl so gut wie alle Diesel-Fahrzeuge von BMW, die zwischen 2014 und 2019 gebaut und unter der Abgasnorm Euro 5 zugelassen wurden, vom Abgasskandal betroffen. Dazu zählen neben Fahrzeugen der 3er- und 5er-Serie unter anderem auch der 4er- und 7er-BMW sowie die Modellreihen X1, X3 und X5. Zudem betrifft der Abgasskandal auch die Kleinwagenmarke Mini, da deren Fahrzeuge ebenfalls mit Motoren von BMW ausgestattet werden. Betroffene Fahrzeughalter sollten sich unbedingt bezüglich möglicher Rechtsansprüche beraten lassen.


(update vom 10.10.2023)
Das OLG Bamberg verurteilte mit Urteil vom 31.07.2023 den Autohersteller zu Schadenersatz, weil er in einem BMW X1 sDrive 18d ein Thermofenster bei der Abgasreinigung und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: 5 U 172/22). BMW habe zumindest fahrlässig gehandelt und müsse daher den Differenzschaden ersetzen, 10 Prozent des Kaufpreises, ca. 3.700 EUR. Das OLG Bamberg folgt der Rechtsprechung von EuGH und BGH.


(update vom 28.08.2023)

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 5. Juli 2023 den Autohersteller BMW im Diesel-Abgasskandal nach den neuen Maßgaben des Bundesgerichtshofs zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az.: 6 O 335/22).

(update vom 28.06.2023)

Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.  

(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!


Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.
Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.


(update vom 20.06.2021)

Eine Niederlage im Diesel-Abgasskandal hat die BMW AG am Oberlandesgericht Köln erlitten. Das Gericht stellte mit Urteil vom 28. Mai 2021 fest, dass die Beteiligung von BMW am Abgasskandal schlüssig vorgetragen worden ist (Az. 19 U 134/20). Das Gericht kassierte ein Urteil des Landgerichts Köln und verwies den Fall an dieses zur weiteren Aufklärung zurück. Es ging um  einen gebrauchten BMW M550d X-Drive der Euronorm 6 für 72.200 Euro. Im Februar 2018 kam es von BMW zu einem Rückruf. Die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators werde nicht häufig genug ausgelöst. Ein Software-Update sollte Abhilfe schaffen. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) startete einen Rückruf.

(update vom 10.10.2020)

Die BMW AG hat im Diesel-Abgasskandal eine Niederlage vor dem Landgericht Duisburg kassiert. Mit Urteil vom 9. Juni 2020 entschied das LG Duisburg, dass die Käuferin eines BMW 116d Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 1 O 334/19). Das Landgericht wertete das bei der Abgasreinigung eingesetzte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung.

(update vom 10.09.2020)
 Dieselgate auch bei BMW! Die BMW AG hat im Diesel-Abgasskandal bereits Niederlagen vor Landgerichten erlitten, und kürzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet. BMW-Eigentümer sollten rechtliche Schritte gegen den Hersteller wegen Betrugshaftung einleiten um eine finanzielle Entschädigung zu fordern.

(update vom 30.08.2020)

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf sorgte für die erste Verurteilung der BMW AG im Diesel-Abgasskandal. Mit Urteil vom 31. März 2020 verurteilte das LG Düsseldorf die BMW AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW X1 mit der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: 7 O 67/19). Die unzulässige Abschalteinrichtung liegt in einer Software-Programmierung in Gestalt des sogenannten „Thermofensters“.


 (update vom 24.04.2020)

Software-Update für  BMW  verpflichtend! 

Nun muss auch der deutsche Autobauer BMW weitere Autos wegen überhöhter Abgaswerte zurückrufen!   

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 31. März 2020 die BMW AG zur Rücknahme eines Diesel-PKW`s verurteilt (Az. 7 O 67/19). Die Begründung: Der Autobauer habe eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt. Mit diesem ersten Urteil ist der Hersteller Autobauer aus Bayern wieder mitten im Diesel-Abgasskandal.

Der Kläger kaufte  ein Gebrauchtfahrzeug BMW X1 zum Preis von 21.000,00 EUR. Das Gericht verurteilte BMW zur Rücknahme des Autos und Zahlung von 14.700,00 Euro (Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung) und sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Durch die Programmierung des "Thermofensters",  wird die Abgasrückführung bei kühleren und besonders hohen Temperaturen zurückgefahren.  Sofern die Abgasrückführung bei einer Außentemperatur von unter 17 Grad und über 33 Grad reduziert bzw. vollständig ausgeschaltet wird, stellt dies eine Abschalteinrichtung dar, weil eine Software die Außentemperatur erkennt und die Funktion des Emissionskontrollsystems verändert oder sogar deaktiviert. 

 

Welche BMW-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Wer ein Rückrufschreiben mit der Aufforderung zum Aufspielen eines Software-Updates erhält, kann davon ausgehen, dass er ein bewusst manipuliertes Fahrzeug besitzt. Wer kein Rückrufschreiben erhalten hat, sollte nicht davon ausgehen, dass er einen sauberen Diesel fährt. Folgende Modelle könnten vom Diesel-Abgasskandal betroffen sein: 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6 – jeweils Euro 5 und Euro 6.
 

(update vom 09.03.2020)


Skandal betrifft auch BMW!

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, stößt ein Dieselmodell der 7er-Reihe der BMW AG trotz eines Software-Updates viel zu viel Stickoxid aus. 

Vor dem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt lag der Stickoxid-Ausstoß bei 608 mg/km. Nach dem verpflichtenden Software-Update war er mit 564 mg/km noch immerhin sieben Mal höher als der zulässige Prüfstandswert (80 mg/km)!


Bisher war es relativ ruhig um BMW gewesen. Bis auf einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes und eine Geldbuße von 8,5 Millionen Euro ist bei der BMW AG  noch nicht viel passiert. Doch das könnte sich jetzt schlagartig ändern! 


  

2. Meine Tätigkeit im Abgasskandal:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

  • Bundesweite Vertretung gegenüber dem Hersteller

Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich  Ansprüche.


Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. 





JETZT KLAGEN STATT SOFTWARE-UPDATE: 

ICH  INFORMIERE SIE!





3. Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail fachanwalt-xanten@t-online.de 

oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. 


Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.


Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 


Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles.



Kostenlose Online-Kontaktanfrage:





Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail zuleiten:

fachanwalt-xanten@t-online.de


  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice 


4. Kostenlose Erstberatung direkt auch per Telefon!

Direktkontakt  02801 9836778


5. Kostenlose Erstberatung auch per Post oder Telefax!

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch zusenden. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice 


 6. Terminsvertretung im Dieselskandal