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 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE

 Porsche-Abgasskandal 


Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke Ansprüche im Dieselskandal durchsetzen! 


1. Welches Porsche-Modell ist vom Diesel-Abgasskandal betroffen?


Die Porsche AG muss auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes u.a. die Software für die Motorsteuerung des Porsche Cayenne 3.0 V6, des Porsche Cayenne 4.2 V8 sowie auch des Porsche Macan 3.0 V6  und des Porsche Panamera 3.0 austauschen. Denn die enthält jeweils ein Manipulationsprogramm, das erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. 


Die einzelnen Modelle:  


Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5) - Baujahr 06/2011 - 06/2013


Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA 897evo, Euro 6) - Baujahr 10/2014 - 05/2018


Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro5) - Baujahr 05/2012 - 05/2014


Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro6) - Baujahr 05/2014 - 05/2018 


Porsche Macan 3.0 Liter (Motor: EA897evo, Euro 6) - Baujahr 04/2014 - 02/2018 


Porsche Panamera 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5) - Baujahr 06/2011 - 06/2013 


   

Meine Tätigkeit im Abgasskandal:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

  • Bundesweite Vertretung gegenüber dem Hersteller


Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich  Ansprüche.

Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. 


Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail  fachanwalt-xanten@t-online.de  oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald  eine Beurteilung Ihres Falles.



Kostenlose Online-Kontaktanfrage:



Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail übermitteln: fachanwalt-xanten@t-online.de

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungpolice 


Kostenlose Erstberatung auch direkt per Telefon! 


Kostenlose Erstberatung auch per Post oder Telefax!

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch zusenden. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice 


2. Urteile pro Käufer

(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.  

(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.

Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. 


Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.
Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).
Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.

(update  11.02.2022)
LG Kleve verurteilt Audi AG bei weiterverkauftem Porsche Cayenne 4.2 l Euro 5 zu Schadensersatz! Mit Urteil vom 04. Januar 2022 – 3 O 154/21 – hat das Landgericht die Audi AG als Herstellerin des abgasmanipulierten Motors zu Schadensersatz verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Cayenne 4.2 Liter Euro 5.


Verjährung am 31.12.2021 droht für Schadenersatzansprüche! 

Im Januar 2018 erreichte der Abgasskandal auch den Porsche Cayenne. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 mit V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6 an. Betroffen von dem Rückruf waren Modelle der Baujahre 2014 bis 2017, die unter dem Code AH09 in die Werkstätten gerufen wurden, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Welche langfristigen Auswirkungen das Software-Update auf Kraftstoffverbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat ist ungewiss. Eine rechtzeitige Klage mindert dieses Risiko! 

(up-date  26.10.2021)

Die Audi AG wurde vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 08.03.2021, Az.: C 317 O 65/19) zur Schadenersatz-Zahlung für einen Porsche Macan S mit EA897-V6-Turbodiesel mit 258 PS mit dem Dreiliter-Dieselmotor (Euro 6) verurteilt. 

(up-date 26.03.2021)

Im Abgasskandal muss ein Autohaus einen Porsche Macan S Diesel 3,0  V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 izurücknehmen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 15. September 2020 entschieden (Az.: 32 O 200/19).

(up-date  26.10.2020)


Skandal auch bei Benzinern!

Einem Medienbericht zufolge soll der Sportwagenhersteller mit einem  Zahnrad-Trick Prüfautos umgebaut haben, um den CO2-Ausstoß bei Benzinfahrzeugen zu senken beim Test!!

 Im Abgasskandal verdichten sich beim Sportwagenbauer Porsche einem Bericht zufolge die Hinweise auf Manipulationen auch bei Benzinfahrzeugen! Bei  Ermittlungen habe sich der Verdacht ergeben, dass bei Benzinern getrickst worden sei, um bei Prüfungen den Kohlendioxid-Ausstoß zu verringern, berichtete das Magazin "Business Insider". 

(up-date  01.10.2020)


Die Porsche AG muss nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 01.09.2020 (Az. 8 0 310/19) einen Porsche Cayenne Diesel 4,2l mit dem Motor EA 897 und der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen. Der PKW wurde mit Bescheid des Kraftfahrtbundesamts wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung zurückgerufen. 
(up-date  11.09.2020) 


Land­gericht Ulm, Urteil vom 23.10.2019, Az; 3 O 39/19 

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG  dem Kläger den Kaufpreis für einen  Macan 3.0 TDI, Motor­typ EA897, zugelassen nach der Abgasnorm Euro 6, abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen hat wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Grund­lage ist eine Gesamt­fahr­leistung von 300.000 Kilo­metern. 

(up-date  23.12.2019) 


Landgericht Wuppertal, Urteil vom 07.08.2019, Az: 3 O 426/18  

Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen  Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor  abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

(up-date  09.10.2019) 


Land­gericht  Erfurt, Urteil vom 14.06.2019, Az: 10 O 783/18 

Das Land­gericht stellte fest, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger,  der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für die aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  09.07.2019) 


Land­gericht Heilbronn, Urteil vom 02.07.2019, Az: 8 O 42/19 

Das Land­gericht stellte fest, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger,  der Eigentümer eines Porsche Macan S  mit TDI-Motor  ist, Ersatz für die aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  09.07.2019) 


Land­gericht Ulm, Urteil vom 29.03.2019, Az: 3 O 157/18 
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, bei einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung dem Kläger Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 
(up-date  18.06.2019) 


Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 26.03.2019, Az: 12 O 182/18 (
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines  Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  14.06.2019) 


Land­gericht Bochum, Urteil vom 08.02.2019, Az: I-4 O 101/18 

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG  dem Kläger den Kaufpreis für einen  Porsche Macan S mit TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen hat wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

(up-date  14.06.2019) 


Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 15.01.2019, Az: 12 O 262/17 

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines  Porsche Macan S mit TDI-Motor ist,. Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  17.01.2019) 


Land­gericht Kiel, Urteil vom 30.10.2018, Az: 12 O 406/17 

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines  Porsche Macan S mit TDI-Motor ist. Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  17.01.2019) 


Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 25.10.2018, Az: 6 O 175/17 

Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen  Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor  abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung:

(up-date  17.01.2019) 


Land­gericht Ulm, Urteil vom 29.03.2019, Az: 3 O 157/18 
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, bei einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung dem Kläger Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 
(up-date  18.04.2019) 



3. Ihre Rechte 


Was sind die Rechte des Käufers?  

a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • Widerruf der Finanzierung bei der Porsche-Bank mit der Folge Kaufvertragsrückabwicklung 


Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist einzelfallabhängig.   


b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:

  • Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz von Zukunftsschäden 



4. Mein Tipp 


Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 

Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer  umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!

Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!  

Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich ggfs. bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenlos vorab eine Deckungszusage einholen.

Bedenken Sie: 

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Porsche merkt das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. 

 Aufgrund meiner Erfahrung in Porsche-Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 



5. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

 I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer kostenlos vorab eine Deckungszusage einholen.


Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.

 

 6. Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. (Auch) Persönliche Beratung  möglich in den angrenzenden Städten wie Alpen, Issum, Uedem, Kevelaer, Geldern, Weeze, Sonsbeck, Wesel, Kalkar, Goch, Rheinberg,  Moers, Kleve.

 

 7. Terminsvertretung im Dieselskandal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       

 



 

 

 

 

 

 

 

 


 



 

 

 




 

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