Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr
3. Wann handelt man fahrlässig?
Fahrlässig handelt ein Fahrzeugführer idR dann, wenn er Sorgfaltspflichten (ua. nach der StVO und StVZO) im Straßenverkehr nicht beachtet und es dadurch zu einer Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers kommt.
4. Wonach richtet sich das Strafmaß?
Bei der konkreten Strafzumessung spielt neben der Schwere der Verletzung auch das Maß der Fahrlässigkeit eine überaus wichtige Rolle.
5. Gibt es Umstände, die das Strafmaß bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung abmildern?
Ja. Wurde der Unfallverursacher selbst verletzt, so kann sich dies strafmildernd auswirken. Auch eine mögliche Mitschuld des Geschädigten sowie das Verhalten nach der Tat ggü. dem geschädigten können sich vorteilhaft auf das Strafmaß auswirken.
6. Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Bejahung des öffentlichem Interesses oder nur wenn ein Geschädigter einen Strafantrag bei der Polizei gestellt hat?
Die Staatsanwaltschaft leitet grds. ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ein, wenn der Geschädigte einen Strafantrag gestellt hat, aber auch, falls die Tatverfolgung von öffentlichem Interesse sein kann.
Das öffentliche Interesse eine Bewertungsentscheidung im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Oftmals wird das öffentliche Interesse bei einer Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall durch die Staatsanwaltschaft bejaht, da der Unfall im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden.
7. Erste Hilfemaßnahmen gegenüber der Polizei:
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