≡      
 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE

Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr 

Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden leitet die Polizei oftmals ein Straf-Ermittlungsverfahren gegen den vermeintlichen Unfallverursacher  wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. 


1. Der Gesetzestext lautet: 

§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Was bedeutet Körperverletzung?                       Körperverletzung ist sog. körperliche Misshandlung oder eine nicht geringfügige Gesundheitsbeschädigung durch aktives Tun oder ggfs. durch Unterlassen.

 

3. Wann handelt man fahrlässig?

Fahrlässig handelt ein Fahrzeugführer idR dann, wenn er Sorgfaltspflichten (ua. nach der StVO und StVZO) im Straßenverkehr nicht beachtet und es dadurch zu einer Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers kommt.



4. Wonach richtet sich das Strafmaß?

Bei der konkreten Strafzumessung spielt neben der Schwere der Verletzung auch das Maß der Fahrlässigkeit  eine überaus wichtige Rolle.


5. Gibt es Umstände, die das Strafmaß bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung abmildern?

Ja. Wurde der Unfallverursacher selbst verletzt, so kann sich dies strafmildernd auswirken. Auch eine mögliche Mitschuld des Geschädigten sowie das Verhalten nach der Tat ggü. dem geschädigten  können sich vorteilhaft auf das Strafmaß auswirken. 


6. Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Bejahung des öffentlichem Interesses oder nur wenn ein Geschädigter einen Strafantrag bei der Polizei gestellt hat?


Die  Staatsanwaltschaft leitet grds. ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ein, wenn der Geschädigte einen Strafantrag gestellt hat, aber auch, falls die Tatverfolgung von öffentlichem Interesse sein kann. 


Das  öffentliche Interesse eine Bewertungsentscheidung  im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Oftmals wird das öffentliche Interesse bei einer Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall durch die Staatsanwaltschaft bejaht, da der Unfall im  öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden.



7. Erste Hilfemaßnahmen gegenüber der Polizei:  

 

  • Vom Schweigerecht Gebrauch gegenüber der Polizei machen!  
  • Keine Selbstbeschuldigung! 
  • Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger! 


Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren! Ich weiss, welche Einlassungen erfolgreich sind, um eine Einstellung des Verfahrens herbeizuführen!


Soweit Sie über eine Verkehrsrechtsrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese meist die Kosten. Ich stelle gerne vorab für Sie eine kostenlose Rechtschutzdeckungsanfrage! 




Mein Tipp:
Nutzen Sie bei Strafsachen die unverbindliche telefonische Ersteinschätzung oder di Anfrage per E-Mail! Ich informiere Sie unverbindlich über die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen.