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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Olaf Lamottke
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Tel. 02801 9836778
Fax 02801 9836779
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Kündigungsschutz online
Sie haben eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten?
Ich helfe Ihnen verlässlich dabei,
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, ist dies für viele Arbeitnehmer zunächst ein grosser Schock und sorgt für Verunsicherung. Das muss es nicht zwangsläufig, denn in vielen Fällen kann eine Kündigung verhindert oder zumindest herausgeschoben werden, oftmals kann auch eine Abfindung erreicht werden.
Unverbindliche Online-Prüfung Ihrer Kündigungssituation:
Nach dem Gesetz muss ein Arbeitnehmer spätestens 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung gegen diese vorgehen. Andernfalls würde ein Arbeitsgericht den Fall ohne Prüfung abweisen und die Kündigung ist rechtswirksam.
Bitte geben Sie das genaue Datum an.
Das Kündigungsschutzgesetz greift nur bei Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern, jedoch gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz (z.B. bei Filialbetrieben oder jenen, die Teil einer Unternehmensgruppe sind). Sollten Sie sich unsicher sein, nehmen Sie auf jeden Fall kostenlos Kontakt zu mir auf.
c. krankeitsbedingt
d. diskriminierndbedingt (bitte kurz schildern)
e. sonstiger Grund (bitte kurz schildern)
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Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht
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