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 RECHTSANWALT   OLAF LAMOTTKE

Verkehrsstrafrecht


„Nur nicht die Nerven verlieren"

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RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel. 02801 9836778
Fax 02801 9836779
Mittelstr. 8 a
46509 Xanten
fachanwalt-xanten@t-online.deRECHTSANWALT 



Wussten Sie, dass gerade im Verkehrsstrafrecht ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht vonnöten ist?

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gerne  im nachfolgenden verkehrsrechtlichen Bereich zur Verfügung:

Die Polizei oder Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr oder wegen einer sonstigen Verkehrsstraftat? Dies ist mehr als unangenehm und kann weitreichende Folgen für Sie haben! Deshalb bewahren Sie kühlen Kopf und machen ohne Einschaltung eines Anwalts keine Angaben gegenüber der Polizei. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde ermittelt worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. Ich prüfe insbesondere auch Zeugenaussagen und ziehe falls nötig Fachleute wie z.B. versierte und spezialisierte Sachverständige zu Rate.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.

Meine Tätigkeit betrifft u.a. nachfolgende Themen:
Trunkenheit im Verkehr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrerflucht
verbotenes Kfz-Rennen
Drogen im Verkehr
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Versicherungsschutz
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Gefährdung des Straßenverkehrs
Unfallflucht
Nötigung
Beleidigung
Fahrlässige Tötung
Straftaten gegen das Kfz-Steuergesetz

Erste Hilfemaßnahmen gegenüber der Polizei:
Vom Schweigerecht Gebrauch gegenüber der Polizei machen!
Keine Selbstbeschuldigung!
Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger!


Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir unverbindlich online ein Strafverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.